Ein Gericht hat die Kooperation zwischen dem Bund und Google vorläufig untersagt. (Symbolfoto) Foto: dpa/Marcio Jose Sanchez

Eine Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal kommt vorerst nicht zustande. Das Landgericht München hat dies vorläufig untersagt. Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß.

München - Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das Gericht mitteilte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.

Bei der Kooperation geht es um dies: Bei Google-Suchanfragen etwa zu Krankheiten oder Beschwerden wird bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Bundesgesundheitsministerium verantwortet wird. Im November stellte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zusammenarbeit mit dem US-Internetkonzern vor. Verlage wie Burda sehen darin ihre Position geschwächt und befürchten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale im Portfolio haben.