Ein Gesetzesentwurf des Landes hat das Ziel, Kinder in Zukunft besser vor Übergriffen durch Betreuungspersonal mit pädosexuellen Neigungen zu schützen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Durch eine gesetzliche Löschvorschrift kann es sein, dass Sexualstraftäter wenige Jahre nach ihrer Tat wieder mit Kindern arbeiten können. Das will das Landesjustizministerium jetzt ändern.

Stuttgart - Kinder und Jugendliche sollen in Zukunft besser vor Erziehern und sonstigen Betreuern mit pädophilen Neigungen geschützt werden, die bereits wegen sexueller Übergriffe straffällig gewordenen sind. Solche Straftaten sollen künftig nie wieder aus Führungszeugnissen dieser Personen und aus dem Bundeszentralregister gestrichen werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) vor, der unserer Zeitung vorliegt.

Menschen, die in Deutschland im Bereich der Kinderbetreuung haupt- oder ehrenamtlich arbeiten wollen, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wessen Zeugnis Vorstrafen wegen Übergriffen auf Kinder aufweist, darf nicht beschäftigt werden. In vielen Fällen erfahren Vereine oder Arbeitgeber aber gar nichts von einer solchen Vorstrafe: Bislang werden diese je nach Höhe der Strafe nämlich spätestens zehn Jahre nach dem Urteil wieder aus dem Zeugnis gelöscht. In manchen Fällen erfolgt die Löschung sogar schon nach drei Jahren.

Auch Kinderpornovergehen sind umfasst

Für Wolfs Ministerium ist die Löschung der Vorstrafen ein unhaltbarer Zustand. Die „Gefährdung der Minderjährigen“ durch den „Kontakt mit verurteilten Sexualstraftätern ist nicht hinzunehmen“, heißt es in der Begründung für die Gesetzesvorlage, die in den Bundesrat eingebracht werden soll.

Der Entwurf des Ministeriums umfasst nicht alleine Vorstrafen wegen körperlicher Übergriffe. So sollen zum Beispiel auch Verurteilungen wegen des Besitzes von Kinderpornografie nicht mehr aus erweiterten Führungszeugnissen und dem Bundeszentralregister gelöscht werden. „Die unbefristete Aufnahme ist dadurch gerechtfertigt, dass Verurteilte mit einer pädosexuellen Neigung diese nicht nach einer bestimmten Zeit ablegen“, argumentiert das Ministerium.

Opferverband hofft auf Abschreckung

Der Landesvorsitzende des Opferschutzverbandes Weißer Ring, Erwin Hetger, begrüßt den Vorstoß von Landesjustizminister Wolf. Immer mehr Kinder würden außerhalb ihres Zuhauses betreut. „Zum Schutz der Kinder muss deren Sicherheit dominant im Vordergrund stehen“, sagt Hetger. Sein Verband beobachte seit längerem, dass „pädophil Veranlagte versuchen, an Tätigkeiten im Betreuungsbereich zu kommen.“ Würden entsprechende Vorstrafen dauerhaft registriert, könne das potenzielle Täter davon abhalten, sich überhaupt zu bewerben, meint Hetger.

Nach Angaben des Justizministeriums in Stuttgart wurden im Jahr 2018 in Baden-Württemberg 1286 Personen wegen Sexualdelikten verurteilt. Fünf Jahre zuvor waren es noch 925. Ob die Opfer in diesen Fällen Kinder oder Erwachsene waren, weist die Statistik laut einem Sprecher des Ministeriums nicht aus. Nach 2016 ist ein starker Anstieg der Verurteilungen zu erkennen – in jenem Jahr trat die Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz „Nein-heißt-Nein“ in Kraft.