Kein Stillstand wegen Betriebsversammlung: Start am Flughafen Stuttgart Foto: imago/Arnulf Hettrich

Eine Betriebsversammlung pro Jahr sei zu wenig, meinten zwei Betriebsräte des Flughafens Stuttgart. Doch ihr Antrag gegen das Gremium wurde vom Arbeitsgericht abgewiesen.

Reicht es, wenn die Belegschaft des Flughafens Stuttgart einmal im Jahr zur Betriebsversammlung eingeladen ist? Oder müssen gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz jährlich vier Versammlungen abgehalten werden, also eine pro Quartal? Darum ging es jetzt in einem sogenannten Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Zwei Betriebsräte beantragten dort eine Einstweilige Verfügung gegen den Betriebsrat, um eine Betriebsversammlung im zweiten Quartal zu erzwingen. Doch das Gericht wies den Antrag zurück, mit Blick auf die Besonderheiten des Flughafenbetriebs.