Werben auf allen Kanälen gehört zum Geschäft von Influencern – so auch bei Tomislav Primorac. Foto: Imago/Hanno Bode

Der Stuttgarter Immobilien-Influencer Tomislav Primorac erreicht viele Menschen. Für seine Geschäfte wirbt er mit großen Worten. Zu groß, stellt das Landgericht nun fest.

Das Stuttgarter Landgericht ist ein Gebäude, das in der Online-Welt von sogenannten Immobilien-Influencern normalerweise keine Rolle spielt. Da geht es eigentlich um das richtige Vorgehen beim Kauf und Verkauf von Wohnungen. Und bisweilen auch um reale Geschäfte mit Häusern. So wie beim Stuttgarter Influencer Tomislav Primorac, der als „Immo Tommy“ zum Star der Szene geworden ist und nach eigenen Angaben mit seinen Videos und sonstigen Beiträgen in den sozialen Netzwerken mehrere Millionen Menschen erreicht.

An seinen Immobiliengeschäften ist bereits im vergangenen Sommer Kritik aufgekommen. Einige Kunden geben an, sie seien von Primoracs Netzwerk über den Tisch gezogen worden. Der Influencer, der meist als Vermittler auftritt, hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Doch das ist nicht der Grund, warum das Stuttgarter Landgericht seit einiger Zeit im Immobilienatlas des Internet-Unternehmers auftaucht.

Sind „beste Preise“ möglich?

Dort ist jetzt ein Verfahren vorläufig zu Ende gegangen, in dem Primorac vorgeworfen wird, sich bei der Werbung für sich und seine Geschäftsmodelle zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aus Frankfurt am Main. Der Verein vertritt rund 2000 Mitglieder – Verbände, Kammern und Unternehmen – und versteht sich als „Hüterin des fairen Wettbewerbs“.

Konkret störte sich die Wettbewerbszentrale an der Äußerung, das Team von „Immo Tommy“ ermögliche die „besten Preise“ für Immobilien. Die fand sich im vergangenen Jahr auf „Immo Tommys“ Website. Die Wettbewerbszentrale hat ihn deshalb abgemahnt. Ihrer Meinung nach geht dieser Werbespruch zu weit, denn gerade im Immobilienbereich könne man eine solche Spitzenstellung nicht behaupten und schon gar nicht nachweisen. Primorac hat daraufhin im September eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Im Fall künftiger Verstöße wurde darin eine Strafzahlung von 4000 Euro festgesetzt.

Beim Immobilienkauf setzen manche auf den Rat von Influencern. Foto: picture alliance/dpa

Die hat die Wettbewerbszentrale nun eingefordert. Ihrer Ansicht nach hat Primorac gegen die Auflage verstoßen. Der Werbespruch ist zwar abgeändert worden – aber statt „bester Preise“ stand dort „unser erfahrenes Team und unser Netzwerk an Investoren und Käufern stehen bereit, um Dir den bestmöglichen Preis für deine Immobilie zu bieten“. Für die Wettbewerbszentrale ist das dasselbe, für Primoracs Kölner Anwaltskanzlei nicht. Er selbst war zur Verhandlung vor einigen Wochen nicht erschienen.

Jetzt hat das Gericht entschieden – und der Klage stattgegeben. Im Urteil wird Primorac zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 4000 Euro verurteilt. Die Kammer habe die Formulierung „bestmöglicher“ anstelle „bester“ Preis als kerngleich angesehen, so ein Sprecher des Landgerichts. „Sie ordnete diese daher als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ein. Die Höhe der vom Kläger geltend gemachten Vertragsstrafe hielt die Kammer für erforderlich und angemessen, um den Beklagten künftig zur Einhaltung seiner Unterlassungsverpflichtung anzuhalten und künftige Verstöße zu unterbinden“, sagt der Sprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Primorac kann beim Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Nächste Klage ist schon da

Die Klage der Wettbewerbszentrale ist nicht die erste gegen Primorac, in der es um irreführende Werbung geht – und nicht die letzte. Bereits vor einiger Zeit hatte eine Immobilienmaklergesellschaft eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt, weil er auf seiner Website unter anderem mit seiner Bekanntheit aus Medienveröffentlichungen geworben hatte. Die Begründung: Es gebe keinerlei Belege dafür, dass es sich tatsächlich um redaktionelle Beiträge und nicht etwa nur um bezahlte Werbung gehandelt habe.

Derselbe Konkurrent hat nun erneut Klage gegen „Immo Tommy“ am Stuttgarter Landgericht erhoben. „In diesem Verfahren klagt er gegen die Verwendung bestimmter Werbeaussagen auf der Website des Beklagten, etwa mit den Aussagen „Europas größter Immobilien-Influencer“ „den Besten der Branche“, „beste Zinssätze“ und vergleichbare sowie mit vermeintlich gefälschten Bewertungen“, sagt der Gerichtssprecher.

Besonders der letzte Punkt weicht von den bisherigen Klagen ab und dürfte in der Online-Welt, in der viele Nutzer sich nach Bewertungen richten, von Interesse sein. Primorac und sein Sprecher haben sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht dazu geäußert. Das neue Verfahren ist auf den Herbst terminiert – dann spielt das Stuttgarter Landgericht in der Immobilienwelt von Immo Tommy wieder eine besondere Rolle.