Für den jungen Sennenhund hatte das Ehepaar laut Kaufvertrag etwas mehr als 1860 Euro bezahlt. Foto: Hauptzollamt Lörrach

Zollbeamte haben in der vergangenen Woche an der A5 bei Hartheim am Rhein das Fahrzeug eines Ehepaars überprüft. Dabei kam ein Hundewelpen zum Vorschein, den das niederländische Paar in der Schweiz gekauft, allerdings nicht verzollt hatte.

Hartheim am Rhein - Einen Hundewelpen hat sich ein niederländisches Paar in der Schweiz gekauft - weil es das neue Haustier jedoch nicht beim Zoll angemeldet hat, muss es nun eine Strafe zahlen. Zollbeamte hatten vergangene Woche bei Stichprobenkontrollen an der Autobahn 5 bei Hartheim am Rhein (KreisBreisgau-Hochschwarzwald) das Fahrzeug der beiden überprüft, wie das Hauptzollamt in Lörrach am Donnerstag mitteilte.

Für den jungen Sennenhund hatte das Ehepaar laut Kaufvertrag etwas mehr als 1860 Euro bezahlt. Da nach EU-Bestimmungen auch Tiere als Ware gelten und der Kaufpreis den Einreisefreibetrag von 300 Euro deutlich überschritt, hätte das Paar den Hund bei seiner Einreise in die EU anmelden müssen.

„Auch wenn das süße Hündchen die Herzen der Zöllner im Sturm eroberte, mussten die Beamten ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann einleiten“, hieß es. Das Ehepaar habe sich verständig gezeigt. Wie viel sie nun noch auf die Einfuhrumsatzsteuer draufzahlen müssen, war zunächst unklar.