Ein Fahrer hat den Wagen voller unversteuerter E-Zigaretten. Doch die Anzeige wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung ist nicht sein einziges Problem.
Gerade dann, wenn Mitarbeitende des Zolls auf Verpackungen mit Aufschriften stoßen, die sie nicht auf Anhieb verstehen, schauen sie genauer hin. Bei der Kontrolle eines Transporter aus Österreich an der Autobahn 8 sind das am Dienstag Kartons mit asiatischen Schriftzeichen gewesen. Diese wurden im Laderaum entdeckt. In der Umverpackung, die geöffnet wurde, lagen Kartons, die auf Deutsch beschriftet waren. Es handelte sich um Einweg-E-Zigaretten. Es fehlte jedoch das notwendige Steuerzeichen als Beleg dafür, dass die Tabaksteuer abgeführt wurde. Das ist seit Anfang Juli in Deutschland auch für die Flüssigkeiten Vorschrift, welche in den E-Zigaretten verdampfen. Für die 48 100 in dem Sprinter gefundenen E-Zigaretten wären das rund 15 000 Euro gewesen, teilt der Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart mit. Insgesamt waren in den Wegwerfzigaretten 100 Liter der sogenannten Liquids, so nennt man die Flüssigkeiten.
Der Fahrer sagte gegenüber den Zöllnern und der Polizei, er sei auf dem Heimweg nach Österreich. Die Ladung bringe er für einen Bekannten von Stuttgart nach München, er wisse nicht, um was es sich handelte. Als die Polizei seine Fahrtüchtigkeit überprüfte, kam der Verdacht auf, dass er unter Drogeneinfluss stehen könnte. Gegen den Fahrer laufe nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
E-Zigaretten – ob Wegwerfprodukt oder wiederbefüllbar – enthalten sogenannte Substitute oder Liquids. Diese nikotinhaltigen Substanzen unterlagen in Deutschland lange Zeit nicht der Tabaksteuer. Das ist nun anders. Seite dem 1. Juli 2022 sind sie im Sinne des Tabaksteuergesetzes steuerpflichtig, und das unabhängig vom Nikotingehalt der Produkte.