Aus vier mach 23 – diese Goldmünzen hat der Zoll am Flughafen entdeckt und beanstandet. Foto: Zoll/HZA Stuttgart

Eine Passagierin mit Flug in die Türkei versucht vermeintlich trickreich Goldmünzen durch den Zoll am Stuttgarter Flughafen zu schmuggeln. Ihr Täuschungsmanöver misslingt.

Eine Frau aus der Region Stuttgart kommt ein Flug in die Türkei teuer zu stehen: Die 58-Jährige muss ein Bußgeld bezahlen, weil sie auf dem Stuttgarter Flughafen offenkundig wertvolle Goldmünzen am Zoll vorbei ins Ausland schmuggeln wollte. Das hatte sie zu verschleiern versucht. Wie, das hat Zollsprecher Matthias Krebs am Freitag auf Nachfrage verraten.

Scheinbar vorbildlich: „Die Frau war beim Zoll erschienen und hatte vier Goldmünzen vorgelegt“, sagt Krebs über den Vorfall, der sich bereits Anfang November abgespielt hat. Die Betroffene habe erklärt, dass sie den Wert der Goldmünzen nicht kenne. Die erfahrenen Zollbeamten begutachteten die Münzen und schätzten ihren Wert auf 11 000 Euro. Dann sei es ja gut, dass sie gekommen sei, so die Beamten. Denn bei sogenannten Barmitteln von mehr als 10 000 Euro gibt es für Reisen in Nicht-EU-Länder eine Anmeldepflicht.

Aus vier werden 23

So wurde das Formular einer sogenannten Barmittelanmeldeerklärung ausgefüllt, und die 58-Jährige machte sich mit einem Durchschlag zu ihrem Flug nach Antalya auf. Allerdings kam sie nicht weit. Bei der späteren Luftsicherheitskontrolle fiel auf, dass sie ein Säckchen mit etlichen Goldmünzen in ihrem Handgepäck hatte. Man konnte sich an fünf Fingern abzählen, dass es sich hier nicht nur um vier Münzen handelte. Der Zoll wurde zur Klärung hinzugezogen.

Die Frau durfte nochmals zum Zoll. Und in den Diensträumen kamen diesmal insgesamt 23 Goldmünzen zum Vorschein – mit einem Wert von etwa 67 000 Euro. Die Zöllner fertigten nun eine Anzeige für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren – wegen Falschanmeldung. „Wenn Münzen mindestens 90 Prozent Goldgehalt aufweisen, zählen für sie dieselben Regeln wie für Bargeld“, sagt Krebs. Also eine Anmeldepflicht ab 10 000 Euro. Für den verschleierten Wert von 56 000 Euro wird ein Bußgeld fällig. Die Höhe der Gesamtstrafe für die Steuerstraftat werde noch ermittelt.

Goldschmuggel ist keine Seltenheit

Mit der Anmeldepflicht sollen illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands verhindert werden. Das Gesetz dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität. Das Ziel auf Ebene der Europäischen Union: mehr Sicherheit und Verhinderung von Straftaten.

Gleichwohl sind Goldschmuggel-Delikte auf dem Stuttgarter Flughafen keine Seltenheit – vor allem bei Flugverbindungen in und von der Türkei. Mitte März hatten Zollbeamte am Flughafen Stuttgart einen 43-jährigen Reisenden gestoppt, der knapp 2,5 Kilogramm Goldschmuck aus Istanbul schmuggeln wollte. Der Wert wurde auf 193 000 Euro geschätzt – und der Mann wollte sich 42 500 Euro Einfuhrabgaben sparen. Im Februar dieses Jahres ging den Behörden eine 54-Jährige nach ihrer Landung aus Istanbul ins Netz. Sie hatte 104 Schmuckstücke aus Gold im Gepäck versteckt, Wert 14 000 Euro. Sie musste 3125 Euro Einfuhrabgaben zahlen, ein Steuerstrafverfahren kam obendrauf.