Im vergangenen Jahr kam es zu 577 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte (Symbolbild). Foto: IMAGO/imagebroker/IMAGO/imageBROKER/Arnulf Hettrich

Gewalt, Kinderpornografie, verfassungswidrige Symbole: Im vergangenen Jahr wurden auch viele Ermittlungsverfahren gegen Polizisten selbst registriert. Die häufigsten Gründe dafür und die Zahlen im Detail.

Das Justizministerium in Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr 577 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte registriert. Mit fast 300 Fällen gab es die meisten Ermittlungen wegen Gewaltausübung durch Polizeibedienstete, wie die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Wegen Zwangs und Missbrauch des Amtes wurde demnach in mehr als 270 Fällen ermittelt. In acht Fällen hieß der Vorwurf vorsätzliche Tötung durch Polizeibedienstete. Anzeigen gegen Polizisten seien in der Statistik nicht enthalten, so ein Sprecher.

Polizisten und Polizistinnen geraten immer wieder ins Visier der Ermittler. Die Zahlen zu Disziplinarverfahren gegen Beamte aus dem Jahr 2022 liegen noch nicht vor. Aktuell laufen etwa in Ulm Verfahren gegen 15 Beamte. Sie stehen laut Staatsanwaltschaft Ulm im Verdacht, Kinderpornografie besessen und volksverhetzende und gewaltverherrlichende Inhalte über einen Messengerdienst verbreitet zu haben. Betroffen sind demnach die Polizeipräsidien Ulm, Aalen, Reutlingen, Pforzheim und die Bereitschaftspolizei Göppingen.

Chatgruppen mit extremistischen Inhalten

Ausgelöst hatte die Ermittlungen demnach ein Zufallsfund im Dezember. Bei einem Beamten des Ulmer Polizeipräsidiums habe man der Staatsanwaltschaft zufolge verfassungsfeindliche Inhalte entdeckt. Das Landeskriminalamt untersucht seitdem rund 6000 Chatgruppen. Gegen 70 Polizeibedienstete würden in diesem Zusammenhang landesweit disziplinarrechtliche Untersuchungen geführt.

Laut Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, die Zahl der Verdächtigen könnte sich demnach noch erhöhen.

Für die Ermittlungen gegen Polizeibedienstete sind unterschiedliche Stellen zuständig. Das Landeskriminalamt (LKA) etwa führt laut einem Sprecher insbesondere Verfahren bei einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem ein Mensch verletzt oder getötet wurde. Auch wenn mehrere Dienststellen betroffen sind, wird das LKA tätig.