Erschwingliche Mietwohnungen sind für Menschen, die auf soziale Träger angewiesen sind, kaum zu finden. Foto: dpa/Marijan Murat

Immer mehr Menschen brauchen eine Sozialunterkunft für immer längere Zeiträume. Die Wohnungsnotfallhilfe kann nur noch bedingt helfen und sucht nach neuen Wegen.

Stuttgart - Die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Stuttgart ist in Anbetracht der Wohnungsnot selbst zum Notfall geworden. Menschen, die auf Wohnangebote der Kommune und der sozialen Träger angewiesen sind, verharren dort länger als je zuvor, weil private, für sie erschwingliche Mietwohnungen kaum noch zu finden sind. Statt vormals rund 28 000 Sozialwohnungen gibt es nur noch 14 400, auf der Vormerkliste des Wohnungsamts stehen 4500 Wartende. Zum Stichtag 1. Oktober 2020 waren 4161 Menschen in Wohnraum der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht, die Aufenthaltsdauer in stationären Einheiten hat sich drastisch erhöht. So verstopft das Aufnahmesystem zusehends. Das Sozialamt soll deshalb die Wohnungsnotfallhilfe „weiterentwickeln“ und wartet an diesem Donnerstag auf den Arbeitsauftrag durch den Gemeinderat.

Stadt garantiert die Mietzahlung

Vorgeschlagen sind mehrere Maßnahmen. Unter anderem soll die auf verschiedene Abteilungen und Sachgebiete aufgeteilte Wohnungsnotfallhilfe gebündelt werden, die Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und das Fallmanagement sollen ausgebaut werden. Für Familien und Alleinerziehende in den Sozialunterkünften fordert eine Arbeitsgruppe zusätzlichen Wohnraum durch den Ankauf von Sozialhotels sowie deren Umbau zu Einheiten mit Wohncharakter sowie die Aufstockung um 100 Wohnungen, unter anderem durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG.

Das Instrument der Garantiemietverträge mit privaten Besitzern, eingeführt im Juli 2019, hat die Wohnungsnotfallhilfe seither nur einen kleinen Schritt vorangebracht. Dabei schließt das Sozialamt mit den Vermietern einen Vertrag über zehn Jahre ab mit einer Mietausfallgarantie für Kaltmiete und Nebenkosten, gewährt Instandhaltungskosten bis zu 10 000 Euro und behält das Belegungsrecht. Der Mietzins darf die gültigen Obergrenzen nach Hartz IV nicht überschreiten. Dafür hat sich nach Darstellung der Sozialverwaltung nur ein Vermieter interessiert, ein Vertrag kam nicht zustande.

Mieter schreckt die Mietobergrenze

Anders bei dem Angebot, fällige Instandhaltungsarbeiten vor einer Neuvermietung zu bezahlen: Dafür sind 210 Anfragen eingegangen, 114 Wohnungen wurden angeboten, es kam zu elf Abschlüssen und damit zu Wohnraum für sechs Familien und drei Alleinstehende. Zumeist schreckte die Vermieter aber die gedeckelte Miete ab. Investitionskostenzuschüsse wurden in Höhe von rund 47 500 Euro ausbezahlt, in fünf Fällen Garantieleistungen in Höhe von insgesamt rund 12 500 Euro.

Neu einführen möchte die Sozialverwaltung das so genannte Housing First Modellprojekt. Dabei wird den Bedürftigen zuerst Wohnraum, dann erst Unterstützung entsprechend ihres Bedarfs angeboten und vermittelt – eine Umkehrung des bisherigen Systems. Das Modell soll vier Jahre erprobt werden.

Gemeinderat unterstützt die Vorschläge

In Anbetracht der Wohnungsnot „muss der Schwerpunkt der vielen wichtigen Bausteine beim Erhalt der eigenen Wohnung liegen“, sagt Stadträtin Maria Hackl (SPD). Zur Verbesserung der Situation von Familien „erwarten wir Vorschläge und Preisschilder“. Die Grünen im Gemeinderat hatten das Modellprojekt Housing First vorgeschlagen und drängen: „Wir müssen mit der SWSG ins Gespräch kommen, dass die bei Neubauten einen gewissen Anteil an Wohnungen für dieses Modell reserviert, oder man renoviert bestehende Wohnungen dezentral in der Stadt dafür“, so Stadträtin Gabriele Nuber-Schöllhammer. Sibel Yüksel (FDP) setzt auf die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe, auch Beate Bulle-Schmid (CDU) hofft auf „Synergieeffekte“, die Kosten zur weiteren Wohnraumbeschaffung müssten allerdings „in angemessenem Verhältnis zu ihrem Mehrwert stehen“. Luigi Pantisano von der Fraktion kritisiert: „Die Gründe für Wohnungslosigkeit werden immer den Leuten zugeschrieben, dabei liegt sie an der Unterversorgung mit sozialem Wohnraum.“