Der Bebauungsplanentwurf für das Laurel-Areal wurde schon mehrfach überarbeitet. Foto: /Andreas Kaier

Auf dem einstigen Firmengelände im Ortsteil Aichelberg soll Platz für sechs Mehrfamilienhäuser geschaffen werden. Doch zunächst wird der Bebauungsplanentwurf abermals ausgelegt.

Einstimmig hat der Aichwalder Gemeinderat jetzt der dritten Änderung des Bebauungsplanentwurfs für das sogenannte Laurel-Areal im Ortsteil Aichelberg zugestimmt. Mit der Überarbeitung des Bebauungsplans will die Gemeinde auf dem rund 1,5 Hektar großen Grundstück zwischen der Beutelsbacher Straße und der Schurwaldstraße den Weg für Wohnbebauung freimachen. Der Entwurf des neuen Bebauungsplans lässt bis zu sechs Mehrfamilienhäuser mit 49 Wohnungen und einer Tiefgarage zu.

Bislang hat dort die Firma Laurel unter anderem Heftklammern produziert, doch die Eigentümergemeinschaft möchte das Grundstück nun vermarkten. Sie hatte das Bebauungsplanverfahren selbst durch eine Bauvoranfrage ins Rollen gebracht. Den Eigentümern schwebte ursprünglich eine viel massivere Bebauung mit neun Mehrfamilienhäusern vor, was der Gemeinderat jedoch ablehnte. Um zu verhindern, dass es auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans zwischenzeitlich bauliche Veränderungen gibt, hatte das Gremium eine Veränderungssperre erlassen und die Änderung des Bebauungsplans auf den Weg gebracht.

In die dritte Erweiterung des Bebauungsplanentwurfs hat die Gemeinde nun jene Änderungswünsche und Anregungen eingearbeitet, die nach der jüngsten Auslegung des Planwerks vonseiten der Träger öffentlicher Belange und zwölf Anwohnern eingegangen waren. Berücksichtigt wurden auch die Ergebnisse von Untersuchungen zum Schall- und zum Artenschutz. „Im Prinzip hat sich aber nicht viel geändert“, sagt der Bürgermeister Andreas Jarolim.

Um den Anwohnern noch einmal entgegenzukommen – einige stören sich an den Höhen einzelner Gebäude und an den ihrer Meinung nach teils zu geringen Grenzabständen – schlug die CDU-Fraktion vor, bei einem Gebäude im östlichen Teil des Grundstücks auf eine Wohnung im obersten Stockwerk zu verzichten. Doch darüber will der Gemeinderat erst entscheiden, wenn das Ergebnis der nochmaligen Auslegung des Entwurfs vorliegt. Nach den eingearbeiteten Änderungen haben sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch die Anwohner nochmals die Gelegenheit, Anregungen und Einwände vorzubringen.