Leben in Wohnanlagen in München – das kann als Mieter teuer sein. Foto: picture alliance / dpa/Sven Hoppe

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren gegen Mieterhöhungen in Bayern gestoppt. Mit der Mietpreisbremse des Bundes seien erschöpfende Regelungen gegeben - der Entwurf des Volksbegehrens stelle nur eine Verschärfung dessen dar, hieß es.

München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren gegen Mieterhöhungen in Bayern gestoppt. Für das geplante Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ gebe es keine gesetzlichen Voraussetzungen, entschieden die obersten bayerischen Verfassungsrichter am Donnerstag und bestätigten damit die Position des Landesinnenministeriums. Demnach fehlt dem bayerischen Gesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz, das Vorhaben sei mit Bundesrecht unvereinbar.

Ziel des Volksbegehrens war, für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen unter anderem Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke.

Bund soll einen Mietenstopp einführen

Kampagnenleiter Matthias Weinzierl forderte, dass nun der Bund einen Mietenstopp einführen müsse, wenn es Bayern nicht könne. „Wir haben uns mit einer Vielzahl von weiteren Initiativen aus der ganzen Bundesrepublik vernetzt, die sich auch zum Ziel gesetzt haben, den Wohnungsmarkt zu beruhigen. Zusammen auch mit dem Bundesverband des Deutschen Mieterbundes werden wir uns dafür einsetzen, dass die Bundesregierung dieses riesige Problem endlich angeht.“

Als nächsten Schritt solle es nun zusammen mit anderen Initiativen im Herbst einen bundesweiten Mietenstopp-Gipfel geben.