Ludwigsburg ist eine von fünf Kommunen im Kreis mit angespanntem Wohnungsmarkt. Foto:  

Das Land will die Mietpreisbremse verlängern. Fortan gilt sie im Kreis Ludwigsburg nur noch in fünf statt sechs Kommunen – doch ein Zeichen für Entspannung des Marktes ist das nicht.

Die Mietpreisbremse soll in Baden-Württemberg um vier Jahre verlängert werden und bis einschließlich 2029 gelten. Fortan sollen 130 Städte und Gemeinden unter die Preisbremse für Neuvermietungen fallen, bislang waren es nur 89 Kommunen gewesen.

Im Kreis Ludwigsburg dagegen wird die Mietpreisbremse ab 2026 voraussichtlich nur noch in fünf statt bisher sechs Kommunen gelten. In den betroffenen Städten befürworten die Verantwortlichen die Mietpreisbremse – denn entgegen dem Anschein hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht verbessert.

  

Welche Kommunen im Kreis sind neu dabei?

Für den Zeitraum von 2026 bis Ende 2029 wird die Mietpreisbremse laut Entwurf neuerdings in Korntal-Münchingen und Asperg gelten. In beiden Kommunen sind die Angebotsmieten im Vergleich zu 2018 deutlich stärker gestiegen als die Kaufkraft der Haushalte. „Ich bin froh, dass die Mietpreisbremse bei uns wieder gelten soll“, sagt Bürgermeister Christian Eiberger deshalb.

Als seine Stadt 2020 aus der Gebietskulisse herausgefallen war, hatte Eiberger erfolglos versucht, dagegen vorzugehen. „An der Entwicklung bei uns sieht man ja, dass die Deckelung auf keinen Fall schadet.“ Weiterhin in der Mitpreisbremse bleiben Ludwigsburg, Kornwestheim und Möglingen.

Wo fällt die Mietpreisbremse weg?

Im Gegensatz zum Zeitraum von 2020 bis 2025 gelten die Wohnungsmärkte in Bietigheim-Bissingen, Ditzingen und Remseck am Neckar ab 2026 nicht mehr als angespannt – was sich nicht unbedingt mit der Wahrnehmung in den jeweiligen Städten deckt.

Die Stadt Remseck etwa teilt mit, dass man die „fachliche Grundlage des Gutachtens“ zwar respektiere, die Entwicklung jedoch „weiterhin kritisch und genau beobachten werde“. Maßgeblich für den Wegfall der Mietpreisbremse ist, dass im Verhältnis zu den zugezogenen Haushalten ausreichend neue Wohnungen gebaut wurden.

Obwohl das auf Remseck zutrifft und neue Wohnungen gebaut wurden, nimmt das nicht den Druck vom Wohnungsmarkt. Der Bedarf an Wohnungen ist in Remseck im Vergleich zu 2018 sogar noch gestiegen.

In Bietigheim-Bissingen greift die Mietpreisbremse nicht mehr, weil zwar Angebotsmieten und Kaufkraft gestiegen sind, aber weniger stark als der Landesdurchschnitt. „Ein Wegfall wäre zu bedauern, denn in Bietigheim-Bissingen sind die Mieten auf dem freien Markt hoch und sozial geförderte Wohnungen stark nachgefragt“, teilt die Stadt dennoch mit.

Besonders kompliziert ist die Situation in Ditzingen. Dort soll die Mietpreisbremse nicht mehr gelten, weil im Zensus 2022 herauskam, dass die Einwohnerzahl geschrumpft ist. Dagegen hatte die Stadt bereits im Oktober 2024 Widerspruch beim Statistischen Landesamt eingereicht. „Aufgrund der im Zensus ausgewiesenen rückläufigen Haushaltszahl erscheint Ditzingen rechnerisch als Stadt mit verbessertem Wohnungsangebot“, teilt die Verwaltung mit. „Tatsächlich jedoch hat die Stadt in den vergangenen Jahren einen deutlichen Bevölkerungszuwachs erlebt, der die Nachfrage nach Wohnraum weiter erhöht hat.“

In welchen Kommunen gilt sie weiterhin?

Die Mietpreisbremse gilt weiterhin für Ludwigsburg und Kornwestheim sowie in Möglingen, der einzigen kleineren Gemeinde im Kreis mit Mietpreisbremse. Anders als in den Städten, hält man in Möglingen jedoch nichts von dem Instrument: „Der private Markt berücksichtigt die Mietpreisbremse nicht und es gibt niemanden, der es kontrolliert“, sagt Bürgermeisterin Rebecca Saile.

Solange das so bleibt, werde sich auch an der Situation auf dem Wohnungsmarkt nichts ändern: „Die meisten Leute sind ja froh, wenn sie überhaupt eine vernünftige Wohnung finden.“

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Angespannter Markt
Die Mietpreisbremse gilt in allen Städten, für die das Land einen angespannten Wohnungsmarkt ermittelt hat. Hier darf die Miete bei neu abgeschlossenen Verträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Kriterien
Welche Städte einen angespannten Wohnungsmarkt haben, geht unter anderem aus dem Gutachten eines Hamburger Büros hervor – es hat einen Katalog aus fünf Kriterien aufgestellt. Dazu zählen etwa das Verhältnis zwischen der Anzahl an Haushalten und den verfügbaren Wohnungen oder die Höhe der Mieten im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen. Wenn eine Kommune vier der fünf Kriterien erfüllt, gilt der Wohnungsmarkt als angespannt und die Mietpreisbremse greift.