Der Kollaps des Skandalkonzerns Wirecard hat Milliardenschäden hinterlassen. Anleger wollten Wirtschaftsprüfer von EY in Regress nehmen. Daraus wird nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landgericht vorläufig nichts.
Recht viel schlimmer hätte es für die Wirecard-geschädigten Anleger nicht kommen können. Mit Hilfe des sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) wollten sie per Musterklage vor dem Bayerischen Obersten Landgericht (OLG) von Wirecard-Managern und vor allem vom zahlungskräftigen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY Schadenersatz erstreiten. Richterin Andrea Schmidt aber hat EY aus der Schusslinie genommen. Alle sich gegen Wirtschaftsprüfer richtenden Vorwürfe im Rahmen des KapMuG-Verfahren seien „nicht statthaft“, urteilte sie per Teil-Musterentscheid. Die Begründung ist juristisch spitzfindig und umstritten, für das Verfahren zugleich von entscheidender Bedeutung.
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