Die Impfpflicht in den Pflegeberufen war und ist umstritten. Ihre Folgen halten sich aber in Grenzen. In Stuttgart gibt es keinen Fall, dass gegenüber Ungeimpften ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen worden wäre.
Die umstrittene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen läuft Ende des Jahres aus. Wie es weitergeht, ist offen. Bis dahin aber wird in Stuttgart keine Pflegekraft oder eine Person einer anderen der betroffenen Berufsgruppe in einem Gesundheitsberuf mit einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot belegt werden.
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