Welches Seminar Arbeitnehmer für den Bildungsurlaub wählen, ist ihnen in der Regel selbst überlassen. Foto: dpa/Christin Klose - dpa/Christin Klose

Für Bildungsurlaub gibt es in vielen Bundesländern fünf freie Tage extra. Viele trauen sich nicht, das gesetzliche Angebot auf Freistellung wahrzunehmen. Dabei sind die Hürden oft gar nicht so hoch.

Lohmar/BerlinSeien es Workshop-Tage zum Thema Digitalisierung, ein Stressbewältigungskurs im Kloster oder die politische Lernreise nach Albanien: Viele Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung zur persönlichen Weiterbildung.

Bis auf Bayern und Sachsen gibt es in jedem Bundesland gesetzliche Rahmenbedingungen, die diese Bildungsurlaube oder Bildungsfreistellungen, wie sie genannt werden, regeln. Meist handelt es sich um einen Zeitraum von fünf Tagen pro Kalenderjahr. Über die Regeln können sich Interessierte etwa auf den Seiten des InfoWeb Weiterbildung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation informieren. Auch die Kultusministerkonferenz hat eine Übersicht zusammengestellt. Generell gilt: Die Bildungsangebote und Veranstalter müssen offiziell anerkannt sein. Sie können aber relativ unkompliziert online in diversen Datenbanken recherchiert werden.

Die Kosten werden meist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt: Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn für die Tage der Freistellung fort, der Arbeitnehmer übernimmt die Seminargebühren. Einige Bundesländer unterstützen kleinere Betriebe bei der Lohnfortzahlung. „Ein durch und durch gutes System“, so die Einschätzung von Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager.

Wie das Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) darstellt, hängt die geringe Akzeptanz der Angebote zum Beispiel damit zusammen, dass viele Berufstätige gar nichts davon wissen. Dabei ist der Bildungsurlaub eine gute Gelegenheit, um sich im Austausch mit anderen auch mal mit neuen Themen zu befassen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Die Weiterbildung kann nämlich politisch, kulturell oder persönlichkeitsbildend sein.

Frühe Absprachen lohnen sich

Die Entscheidung, in welche dieser Richtungen der Input gehen soll, liegt beim Arbeitnehmer: „Es geht ja um persönliche Weiterbildung. Interessierte sollten sich zuerst online mit den Vorgaben ihres Bundeslandes vertraut machen“, sagt Renate Huppertz vom Lohmarer Institut für Weiterbildung. Hat man ein interessantes Angebot gefunden, sei es ratsam, damit frühzeitig auf den Arbeitgeber zuzugehen. Die meisten Landesgesetze sehen vor, dass der Antrag auf Freistellung mindestens sechs Wochen vor Beginn einzureichen ist.

In jedem Unternehmen kann das Thema Bildungsurlaub ganz unterschiedlich gehandhabt werden – während einige Arbeitgeber der Freistellung offen gegenüberstehen, gehen andere eher stiefmütterlich damit um. Dabei wirkt sich Renate Huppertz zufolge ein aufgeschlossener Umgang des Arbeitgebers nicht zuletzt positiv auf das interne Betriebsklima aus.

Dransfeld-Haase lenkt ein: „Natürlich ist es gerade in Branchen mit hoher Auslastung nicht immer erstes Thema, Bildungsurlaub einzuplanen.“ Angesichts der Veränderungen in der Lern- und Arbeitskultur plädiert sie aber dafür, die Integration von Weiterbildung als logischen Bestandteil der Arbeitswelt zu sehen. Sie hebt vor allem die Bedeutung sozialer und persönlicher Kompetenzen hervor, die Arbeitnehmer während eines Bildungsurlaubs erweitern können: „Anpassungsfähigkeit, Veränderungsbereitschaft und Orientierungswissen sind erlernbare Kompetenzen und innerhalb einer Transformation sehr wichtig.“

Mögliche Vorbehalte auf Seiten der Arbeitgeber führt Renate Huppertz auf ein Missverständnis zurück: „Durch den Begriff des Bildungsurlaubs wird dem Konzept häufig fälschlicherweise ein freizeitorientierter Charakter zugeschrieben.“ Dabei dürften praktische Übungen, wie beispielsweise Klettern oder Yoga, je nach Landesgesetz zumeist nur einen begrenzten Anteil ausmachen.

Oft tragen die reizvollen Veranstaltungsorte noch zum verzerrten Bild von Bildungsurlaub bei. Dabei seien gewisse Angebote, vor allem zu politischer Bildung, häufig aus sich heraus ortsgebunden: „Politik und Kultur Kataloniens lassen sich einfach am besten vor Ort vermitteln“, meint Huppertz. Daher gelte: „Wenn das gewählte Bildungsprogramm seriös ist und der Arbeitnehmer frühzeitig im Betrieb nachfragt, klappt es auch meistens.“ Dransfeld-Haase hat ein Argument für alle, die mit skeptischen Arbeitgebern zu tun haben: „Von einer höheren Zufriedenheit des Mitarbeiters durch ein erholsames Achtsamkeitstraining profitieren letztlich alle Beteiligten.“

In den Landesgesetzen sind verschiedene Gründe festgelegt, aus denen Arbeitgeber die Freistellung für den konkreten Zeitraum ablehnen können. Dazu zählt etwa akuter Personalmangel. Falls es also mit dem lebenslangen Lernen in einem Jahr nicht mehr klappt, gilt: In vielen Bundesländern können die Bildungsurlaubstage zweier Jahre gewissermaßen addiert werden. Dann lohnt sich der organisatorische Aufwand gleich doppelt. Und, wie Dransfeld-Haase bemerkt: „Immerhin würde auch niemand seinen regulären Urlaub verfallen lassen.“

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