Ein Besigheimer entdeckt, dass die Grundsteuer für sein Grundstück 2025 um das Sechsfache steigen soll. Seine Nachbarn auf der anderen Seite des Berges haben dieses Problem nicht.
Transparenter soll es sein, einfacher und unbürokratischer. In Baden-Württemberg zählt bei der Berechnung der Grundsteuer künftig, anders als es das Bundesmodell vorsieht, nur der Bodenrichtwert. Egal, wie alt und groß das Gebäude ist, das darauf steht – nur der Grund und Boden bestimmen künftig die Höhe der Steuer. Doch was ist, wenn man ein Grundstück am Hang besitzt, das teilweise nicht bebaut werden darf und kann?
Grundsteuer hätte sich um das sechsfache erhöht
Henrich Falter, der eigentlich anders heißt, wurde in Besigheim geboren und lebt noch heute nur wenige hundert Meter entfernt von dem Berg, den er als Kind mit dem Schlitten heruntergerutscht ist. Im Februar 2023 bemerkt er, dass für sein gesamtes Grundstück in der Schwalbenhälde in der Weststadt derselbe Bodenrichtwert gilt. 365 Euro pro Quadratmeter. Hinter seinem Haus liegen rund 700 Quadratmeter Garten, der zum Teil als Biotop ausgewiesen ist und den er anders als seine Nachbarn weiter vorne in der Straße nicht bebauen darf. In den Steillagen – dort wo früher Wein angebaut wurde - stehen heute ein Hochbeet, ein Nuss- und Pflaumenbaum. Zwischen Trockenmauern leben Füchse, Rehe und Haselmäuse.
Falters Rechnung ergibt: Statt rund 400 Euro soll er ab dem kommenden Jahr das knapp sechsfache an Grundsteuer zahlen. Eine Erhöhung, die dem angehenden Rentner „finanziell weh tut“. Sinnvoll findet Heinrich Falter die Berechnung, für die sich Baden-Württemberg entschieden hat, nicht. „Für mich macht auch das Gebäude den Wert aus, nicht nur der Boden“, sagt er. Statt die gesamten Flurstücke zu bewerten, würde er sich generell eine Unterteilung in bebaute Fläche und Grünfläche wünschen.
Heinrich Falter legt Einspruch beim Finanzamt ein
Was ihn bei der Betrachtung der Bodenrichtwerte aber viel mehr stört: Nur wenige Minuten Fahrtweg entfernt auf dem Froschberg liegen zwar vergleichbare Grundstücke, deren Besitzer zahlen aber deutlich weniger Grundsteuer. Denn mittendurch führt eine Grenze, die die Grundstücke in zwei Bodenrichtwertzonen teilt. 275 Euro für die bebaute Fläche, zwei Euro für die Steillagen. Auch in Calw, Heilbronn und Lauffen am Neckar gibt es solche Zonen.
Die Bewertung seines Grundstücks sieht Heinrich Falter als unangemessen hoch an. Also schreibt er Mails an die Stadt, wendet sich an den Gutachterausschuss und legt Widerspruch beim Finanzamt ein. Doch das Gutachten, das er bei der Stadt anfordert, sagt: alles bleibt so wie es ist. Also lässt er ein externes Gutachten erstellen. Das teilt sein Grundstück sogar in drei Zonen auf: Vorgarten, Bauplatz, Weinberg. Die Gutachten kosten den Besigheimer insgesamt 4000 Euro. Geld, das er fürchtet, nicht zurückzubekommen. Im Oktober 2024 erfährt er vom Finanzamt, dass die Stadt Besigheim die Bodenrichtwerte geändert hat. Der obere Teil seines Grundstücks und der seiner Nachbarn hat nun einen Bodenrichtwert von drei Euro.
Gemeinderat bestimmt Hebesatz Ende November
Damit würde sich die Grundsteuer auf das 2,7-fache erhöhen – sofern es bei dem Hebesatz bleibt, den der Gemeinderat am 26. November bestimmt. Transparenter soll es sein, einfacher und unbürokratischer – Heinrich Falter kann das nicht bestätigen. Hinter ihm liegen „nervenaufreibende Monate“, die sich aber gelohnt haben. „Ich bin jetzt zufrieden und werde den Einspruch zurückziehen“, sagt er.
Berechnung der Grundsteuer
Formel
Maßgeblich ist der Bodenrichtwert, den Gutachterausschüsse für vergleichbare Zonen einer Kommune ermitteln. Dieser wird mit der Grundstücksfläche und einer gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl sowie am Ende mit dem Hebesatz multipliziert.
Bodenrichtwerte
Auf der Seite Boris-BW erfahren interessierte, wie hoch der Bodenrichtwert des eigenen Grundstücks ist. https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de