Die Haushaltsreden der Fraktionen wurden im Wernauer Amtsblatt wegen einer festgelegten „Karenzzeit“ vor der Bundestagswahl noch nicht veröffentlicht – trotz eines gegenteiligen Beschlusses des Gemeinderats. Ein Fehler bei einer Terminankündigung der Grünen sorgte jetzt für zusätzlichen Gesprächsbedarf.
Begonnen hat alles mit den Etatberatungen im Januar: Die Wernauer Ratsfraktionen hatten gemeinsam beantragt, ihre Haushaltsreden – wie üblich – im Amtsblatt zu veröffentlichen. Dagegen sprach jedoch das Redaktionsstatut, in dem steht, dass acht Wochen vor einer Wahl für parteipolitische Beiträge eine sogenannte Karenzzeit gilt, von derartigen Veröffentlichungen also Abstand zu nehmen ist.
Dennoch fiel das „Ja“ einstimmig aus, was wiederum Bürgermeisterin Christiane Krieger dazu veranlasste, dem aus ihrer Sicht gesetzeswidrigen Beschluss nach Paragraf 43, Absatz 2 der Gemeindeordnung zu widersprechen – und von einer Veröffentlichung, zumindest vor der Bundestagswahl, abzusehen.
Ob die Einlassungen der Fraktionen zum Haushalt von Wernau für das Abstimmungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger bei der Bundestagswahl tatsächlich relevant sein könnten, sei einmal dahingestellt. Fakt ist, dass benachbarte Kommunen kein Problem damit hatten, die besagten Reden in ihren Amtsblättern zu veröffentlichen – und dass in Wernau eine Sondersitzung anberaumt wurde, um das Problem zu lösen.
Dummer Fehler kommt obendrauf
Ungeschickterweise passierte, just vor dieser Sitzung, ein dummer Fehler: So warben die Grünen im „Blättle“ für eine Wahlkampfveranstaltung mit ihrem Kandidaten Sebastian Schäfer und Landesumweltministerin Thekla Walker. Der Lapsus wurde von den Machern des „Wernauer Anzeiger“ nicht bemerkt, was die oben beschriebene Debatte zum einen konterkarierte und zum anderen befeuerte.
Eine Lösung gab es am Ende dennoch: Aus Sicht der Stadtverwaltung, die ausdrücklich darauf hinweist, „zur politischen Neutralität verpflichtet zu sein“, hätten die Grünen gegen die festgelegten Regelungen verstoßen. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, werde deshalb allen übrigen politischen Parteien mit Ortsverband in Wernau kurzfristig angeboten, in der nächsten Ausgabe des „Wernauer Anzeiger“ einen vergleichbaren Veranstaltungshinweis aufzunehmen.
Was die Veröffentlichung der Haushaltsreden angeht, gab es ebenfalls ein Übereinkommen: Diese werden am 14. März im Amtsblatt veröffentlicht. Zudem wurde vereinbart, dass Stadtverwaltung und Gemeinderat gemeinsam eine rechtssichere Änderung des redaktionellen Status in Bezug auf die Karenzzeit erarbeiten. Diese Änderung soll rechtzeitig vor der nächsten Wahl, voraussichtlich ist das die Landtagswahl 2026, in Kraft treten.