Obwohl überschuldete Betriebe wieder Insolvenz anmelden müssen, bleibt die erwartete Welle von Entlassungen aus. Die Zahl der Kündigungsschutzklagen ist sogar geringer als im Vorkrisenjahr 2019.
Stuttgart - Die Zahl der Kündigungsschutzverfahren im Land ist im ersten Halbjahr dieses Jahres entgegen vieler Erwartungen nicht gestiegen, sondern deutlich gesunken. Nach Zahlen des Statistischen Landesamts gingen bei den Arbeitsgerichten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 3148 Kündigungsschutzklagen ein, was gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2020 einem Rückgang von 20 Prozent entspricht. Eigentlich war erwartet worden, dass in diesem Jahr die Zahl der Entlassungen und der entsprechenden Klagen weiter steigt, weil überschuldete Unternehmen nicht mehr von der Pflicht befreit sind, einen Insolvenzantrag zu stellen.
V-förmige Entwicklung statt Talsohle
Die Zahl neuer Kündigungsschutzklagen ist nicht nur gegenüber dem Krisenjahr 2020 gesunken, sondern sogar gegenüber dem ersten Halbjahr des Jahres 2019, das durch Corona noch gar nicht beeinflusst worden war. Der Rückgang betrug hier neun Prozent.
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Die Zahlen deuten nach Einschätzung von Jürgen Gneiting, Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart, darauf hin, dass sich die Lage der Firmen im Land deutlich besser entwickelt hat, als zu erwarten gewesen sei. Die politischen Maßnahmen wie Kurzarbeit seien zwar aufgrund der Kosten umstritten gewesen, hätten aber gewirkt und viele Kündigungen verhindert. Er spricht von einer V-förmigen Entwicklung, bei der einem starken Rückgang ein steiler Anstieg folgt.
Gastronomie sucht dringend Beschäftigte
Wie günstig sich die Lage entwickelt hat, zeige sich auch daran, wie der Arbeitsmarkt auf die Betriebsstilllegungen in der Gastronomie reagiert habe. Viele Mitarbeiter hätten andere Beschäftigungen gefunden und kehrten auch jetzt nicht in die Gastronomie zurück, da diese dringend nach Arbeitskräften sucht. Auch der Handel falle nicht durch eine große Zahl von Verfahren auf. Hier sei allerdings einzuschränken, dass es bei kleinen Betrieben mit bis zu zehn Vollzeitarbeitnehmern keinen Kündigungsschutz gibt.
Insgesamt deute die Entwicklung darauf hin, dass es die befürchtete Talsohle nicht gebe, sagte Gneiting. Bisher gebe es auch keine Hinweise auf eine Verschlechterung.