Shampoos und Handtücher gehören zu den beliebtesten „Mitbringseln“ aus Hotels. Foto: imago images/blickwinkel/McPHOTO/H. Richter

Glaubt man manchen Hotelbesitzern, scheinen viele Hotelgäste ihr Zimmer als ihr Eigentum anzusehen. Tatsächlich ist aber viel weniger erlaubt, als viele Gäste meinen.

Im Urlaub wird scheinbar die eine oder andere Regel, die zuhause strikt gilt, etwas laxer ausgelegt. Zum Beispiel würde wohl niemand einfach etwas mitgehen lassen, sondern dies gleich als Diebstahl begreifen. Anders in Hotelzimmern: Oftmals wächst Hotelgästen ein Teil des Inventars so ans Herz, dass sie es kaum zurücklassen wollen. Die Bandbreite der aus Hotelzimmern entwendeten Gegenstände reicht von Shampoo-Flaschen über Kleiderbügel bis hin zu Kunstwerken.

Besonderes Aufsehen erregte vor einiger Zeit der Fall eines Hoteliers, dem aus seiner Lobby kurzerhand der Konzertflügel entwendet wurde. Um die Welt gingen auch Berichte aus Frankreich, denen zufolge ein Hotelgast versuchte, einen ausgestopften Wildschweinkopf aus dem Haus zu schmuggeln.

Dürfen Gäste mit aufs Zimmer?

Bei diesen krassen Fällen handelt es sich offensichtlich um Straftaten. Aber was darf man als Gast eigentlich mitnehmen aus dem Hotel? Und wie steht es mit unangemeldeten Gästen? Dürfen sie aufs Zimmer oder sogar dort übernachten? Im folgenden Video klären wir über die Gesetzeslage auf:

Natürlich gilt es in an allen Fällen die Verhältnismäßigkeit zu wahren. So wird wohl kaum ein Hotel das Mitbringen einer außer Haus gekauften Wasserflasche verwehren. Wer wissen möchte, was im Hotel vor Ort erlaubt ist, fragt am besten freundlich an der Rezeption nach. Zumeist wird dort eine Lösung gefunden, mit der beide Parteien zufrieden sind.