Wie viel Deko ist eigentlich erlaubt? Und was können die Nachbarn dagegen tun? Foto: KS-Images.de / Karsten Schmalz/Archiv

Es geht mit riesigen Schritten auf Heiligabend zu. Die Frage, die sich dabei viele stellen: Ab wann bringt man die festliche Dekoration eigentlich an? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

Lebkuchen und Co. stehen längst in den Supermarktregalen. Das ist ein untrügliches Zeichen, dass es auf Weihnachten zugeht. Auch das Geschäft mit den Dekoartikel hat längst angezogen. Spätestens ab dem ersten Advent, der in diesem Jahr auf den 3. Dezember fällt, motten viele die festliche Dekoration aus; schmücken ihre Wohnung oder gleich das ganze Haus.

Was Eigentümer bestimmen dürfen und inwiefern Mieter freie Hand haben, welche Einschränkungen es beim Schmücken gibt, und inwiefern Nachbarn die Deko einfach hinnehmen müssen, beantworten wir im Folgenden:

Ab wann darf man Weihnachtsdeko aufstellen?

Regeln oder Richtlinien, wann der richtige Zeitpunkt fürs Schmücken ist, gibt es nicht. Jede Familie hat ihre ganz eigene Tradition, ab wann das Haus oder die Wohnung in weihnachtlichem Glanz erstrahlen darf. Der erste Advent, wenn auch die erste Kerze am Adventskranz brennt, ist in vielen Familien ein guter Zeitpunkt, um die eigenen vier Wände weihnachtlich zu gestalten und Weihnachtsgefühle zu erzeugen.

Wem der erste Advent zu spät ist, um die Weihnachtsdeko aufzustellen, der kann nach dem Totensonntag mit dem Schmücken beginnen (in diesem Jahr der 26. November). Mit dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent endet das christliche Kirchenjahr und die Adventszeit beginnt.

Warum nicht vor Totensonntag schmücken?

Protestanten sprechen auch vom Ewigkeitssonntag, der das Gegenstück zum katholischen Allerseelen darstellt. Mit dem Ewigkeitssonntag will die evangelische Kirche den Fokus weg von Tod und Vergänglichkeit lenken. Stattdessen sollen christliche Werte wie Hoffnung und die Vorstellung von Ewigkeit und Wiederauferstehung im Mittelpunkt stehen. Eine Regel gibt es zwar auch hier nicht, viele haben es sich aber selbst auferlegt, den festlichen Schmuck erst nach dem Totensonntag aufzustellen. Aber warum?

Zum einen ist der Totensonntag ein stiller Feiertag, der gleichzeitig die Vorweihnachtszeit – die Vorbereitung auf das Fest – einläutet. Zum anderen halten sich einige bis nach dem kirchlichen Feiertag aus Respekt zurück. Schließlich ist er ein Gedenktag für Verstorbene.

Darf die Weihnachtsdeko Tag und Nacht leuchten?

Ob er die mutmaßlich hohen Stromkosten zahlen will, ist jedem selbst überlassen. Selbst wenn man sich für eine Beleuchtung 24/7 entscheidet, ist das unter bestimmten Umständen nicht erlaubt. Blinkende Lichter dürfen nach 22 Uhr nicht mehr brennen, wenn sie die Nachbarn stören könnten. Sofern die Beleuchtung das gesamte Erscheinungsbild des Hauses – egal, ob Eigentum oder Mietshaus – verändert, kann der Vermieter oder die Nachbarn Einspruch erheben und verlangen, dass sie wieder entfernt wird.

Was ist beim Aufhängen von Weihnachtsdeko zu beachten?

Die Weihnachtsdeko muss sicher befestigt sein, damit sie auch bei Regen oder Sturm nicht herunterfällt oder Schäden verursacht. Bei einem Schaden oder einer Verletzung haftet derjenige, dem die Deko gehört.

Darf man in der eigenen Wohnung schmücken, so viel man will?

Ja. In den eigenen vier Wänden darf man zu Weihnachten nach Lust und Laune dekorieren. Weder für den Weihnachtsbaum noch für eine Lichterkette am Fenster oder für einen Weihnachtskranz an der Haustür gibt es Einschränkungen. Grundsätzlich dürfen auch Mieter an der Wohnungstür und an den Fenstern der Wohnung Weihnachtsdeko anbringen. Dabei dürfen am Inventar von Mietwohnungen allerdings keine Schäden entstehen.

Welche Einschränkungen gibt es in Mietshäusern?

Mieter in Mehrfamilienhäusern haben bei der Gestaltung ihrer Wohnung zwar großen Spielraum. Das Recht des Mieters auf individuelle Gestaltungsfreiheit findet aber seine Grenzen, wenn die Gefahr besteht, dass die Wohnung durch die Nutzung Schaden erleidet.

So ist etwa bei der Dekoration von Weihnachtsbäumen zu beachten, dass durch den Einsatz von Wunderkerzen oder Kerzen eine erhöhte Brandgefahr bestehen kann.

Was ist im Treppenhaus von Mietshäusern erlaubt?

Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus zählt zu den Gemeinschaftsräumen. Was dem einen Mieter gefällt, kann den anderen stören. Generell sollten Mieter das Treppenhaus von sperrigen Dekorationen, etwa einem Tannenbaum, frei halten. Sie könnten Fluchtwege versperren.

Was darf man an die Hausfassade hängen?

Die Fassade wird nicht mitvermietet, wenn man so will. Sie ist normalerweise „nicht Teil der Mietsache“. Deshalb darf der Mieter sie nicht einfach verändern, sprich dekorieren. Wer das vorhat, sollte sowohl mit seinem Vermieter als auch mit den anderen Parteien – falls es welche gibt – Rücksprache halten.

Darf man den Balkon schmücken?

Ja. Den Innenraum ihres Balkons können Mieter mit einer Lichterkette behängen. Erst wenn die Beleuchtung zu starke Auswirkungen auf die Nachbarn hat, können Mieter – und auch jeder Eigentümer – gezwungen sein, diese abzumontieren, zu dimmen oder ab einer bestimmten Uhrzeit abzustellen.

Von Dekorationen, die sich außerhalb der Wohnung etwa am Balkon befinden, darf keine Verletzungsgefahr ausgehen. Sie müssen sicher befestigt sein.

Welche Trends gibt es bei der Weihnachtsdeko im Jahr 2023?

Wirklich viel Neues gibt es nicht, was den Schmuck zur besinnlichen Jahreszeit anbelangt. In ist, was schon immer in war – und im Grunde ist alles erlaubt, was gefällt. Pastellfarben haben auch bei der weihnachtlichen Deko Einzug gehalten. Trendfarben für Christbaumkugeln sind Erdtöne und Schwarz. Ansonsten ist das Bewusstsein für ein nachhaltiges Fest gestiegen. Alternativen gibt es inzwischen auch zum „normalen“ Weihnachtsbaum.