Der Prozess gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel trifft auf großes Interesse. Foto: dpa/Sina Schuldt

Ein Bremer Gericht hat einen 53-jährigen evangelischen Pfarrer wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte Homosexuelle auf Youtube als Verbrecher bezeichnet.

Bremen - Das Amtsgericht Bremen hat am Mittwoch den strenggläubigen evangelischen Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung zu 8100 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 53-Jährige hatte Homosexuelle als Verbrecher bezeichnet. Außerdem sprach er von „Gender-Dreck“ und einer „teuflischen“ Homo-Lobby. Mit seiner „Stimmungsmache“ gegen Nichtheterosexuelle habe er sie als minderwertig dargestellt, ihre Menschenwürde angegriffen und öffentlich zum Hass aufgestachelt, entschied die Richterin Ellen Best. „Andere zu verunglimpfen“ sei nicht durch die Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte sofort Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Der Pastor der evangelikalen Innenstadtgemeinde St. Martini hatte im Herbst 2019 auf einem Eheseminarwörtlich gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day, feiern ihre Partys“. Homosexualität sei eine „Degenerationsform“ der Gesellschaft. Weiter sagte er: „Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch.“ Teuflisch sei auch die Homo-Lobby. Ein Audio-Mitschnitt des frei gehaltenen Vortrags erschien später auf Latzels Youtube-Internetkanal, der zurzeit mehr als 25 000 Abonnenten hat.

Richterin warnt vor Hasskriminalität

Solche Äußerungen, so das Gericht, könnten Hemmschwellen senken. „Das kann als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden“, sagte Richterin Best, zugleich Vizepräsidentin des Amtsgerichts. Angesichts der wachsenden Hasskriminalität mahnte sie: „Wo Dürre herrscht, dürfen Sie nicht mal ein Streichholz anzünden.“

Lesen Sie aus dem Plus-Angebot den Kommentar: Kampf gegen den Hass

Zu seiner Verteidigung hatte Latzel unter anderem angeführt, dass seine Äußerungen nicht gegen einzelne Menschen gerichtet seien, sondern gegen Homosexualität als solche („Nein zur Sünde, aber Ja zum Sünder“). Das Gericht sah das anders: „Homosexualität ohne Menschen ist nicht vorstellbar.“ Die sexuelle Identität sei Teil der Persönlichkeit.

Selbstverständlich dürfe der Pastor weiterhin die Auffassung vertreten, dass die Bibel Homosexualität verbiete, auch wenn es dazu andere Auslegungen gebe. Aber er dürfe dabei nicht gegen das Strafrecht verstoßen, das die Persönlichkeitsrechte von Minderheiten schütze.

Vor dem Gebäude demonstriertem Anhänger und Gegner

Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 90 Euro liegt an der untersten Grenze des Strafrahmens für Volksverhetzung. Als strafmildernd bewertete das Gericht, dass Latzel seine Aussagen hinterher „stark relativiert“ und aus dem Netz genommen habe. Zudem sei er bereits „hinreichend belastet“ durch ein Disziplinarverfahren, das die Bremische Evangelische Kirche gegen ihn eröffnet hat. Es ruht derzeit wegen des Strafverfahrens. Am 10. Dezember will die Kirchenleitung über ihr weiteres Vorgehen beraten.

Das Gericht hatte den Strafprozess aus Platzgründen in ein Konzerthaus verlegt. Vor dem Gebäude demonstrierten am Mittwochmorgen Anhänger und Gegner.