Die Polizei als ständige Prozessbegleitung in Stammheim Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Am Mittwoch, 13. Oktober, wird in Stuttgart-Stammheim das Urteil im Wasenprozess gesprochen, das allein auf Indizien beruht.

Stuttgart - Nach 20 Verhandlungstagen wird an diesem Mittwoch am Landgericht das Urteil im Wasenprozess gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat für die zwei angeklagten Antifa-Aktivisten wegen versuchten Totschlags eine fünf- beziehungsweise eine sechsjährige Freiheitsstrafe beantragt. Die Verteidiger von Joel P. (20) und Diyar A. (25) plädierten auf Freispruch.

Aus einer Gruppe von schwarz vermummten Personen heraus sollen die beiden der linksextremen Szene zugerechneten Männer am 16. Mai 2020 vor einer Querdenker-Demonstration gegen die Coronamaßnahmen auf dem Cannstatter Wasen drei Teilnehmer angegriffen haben. Andreas Z. wurde lebensgefährlich verletzt. Sven D. ist seitdem auf einem Auge fast blind. Die attackierten Männer gehören der AfD-nahen und im Daimler-Konzern aktiven Arbeitnehmervertretung Zentrum Automobil an.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Die One-Man-Show im Gerichtssaal

Der 3. Strafkammer des Landgerichts kommt in diesem hochemotionalen Spannungsfeld die schwierige Aufgabe zu, Recht zu sprechen. Es handelte sich um einen reinen Indizienprozess. Die Angeklagten äußerten sich nicht zur Sache. Beweiskraft wird in diesem Verfahren einer am Handschuh von Joel P. sichergestellten DNA-Spur zugeschrieben, die vom Opfer Andreas Z. stammt. Dazu kommt ein Haar von Diyar A., das an einer beim Angriff verwendeten Reizgas-Kartusche gefunden wurde. Die Verteidigung argumentierte, dass eine unsachgemäße durchgeführte Spurensicherung durch die Polizei keine Verurteilung zulasse.