Der sogenannte Wasen-Prozess lockte auch viele Aktivisten aus dem rechten und linken Lager an (siehe Bild). Foto: Lichtgut - Ferdinando Iannone/Ferdinando Iannone

Das Urteil zur Attacke zweier Antifa-Aktivisten auf die Teilnehmer einer „Querdenker“-Demo ist gesprochen. Doch gibt es nun doch noch eine Verlängerung?

Stuttgart - Der Wasenprozess geht in die Verlängerung, nachdem die zwei Angeklagten aus der Antifa-Szene von der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts zu viereinhalb und fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurden. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Sowohl die Verteidiger der Verurteilten als auch der Nebenklage-Anwalt des am schwersten verletzten Opfers haben Revision eingelegt.

Angriff bei „Querdenker“-Demo

Das Gericht hatt es es nach 20 Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass die beiden der linksextremistischen Antifa-Szene zugeordneten junge Männer am 16. Mai 2020 aus einer Gruppe von etwa 30 vermummten Personen heraus vor einer Querdenker-Demonstration auf dem Cannstatter Wasen drei Mitglieder der rechten, AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum Automobil brutal angegriffen haben. Andreas Z. wurde durch Faustschläge und Tritte gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt. Sven D. ist auf einem Auge praktisch blind. Ingo T. kam mit Prellungen davon.