Das Opfer starb nach 47 Schlägen und Stichen (Symbolbild). Foto: imago images/YAY Micro

Das Landgericht Karlsruhe es als erwiesen an, dass ein Mann seinen früheren Geschäftspartner in einem Waldstück bei Mühlacker „mit absolutem Vernichtungswillen“ getötet hat. Welches Motiv hatte er?

Karlsruhe - Wegen eines Mordes mit Hammer und Schraubenzieher soll ein 43-Jähriger lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Karlsruhe sah es in seinem Urteil vom Mittwoch als erwiesen an, dass der türkische Angeklagte einen 51-jährigen früheren Geschäftspartner im vergangenen Dezember in einem Waldstück bei Mühlacker (Enzkreis) „mit absolutem Vernichtungswillen“ getötet hat. Das Opfer starb nach 47 Schlägen und Stichen. Der Angeklagte habe mit der Tat einen Zeugen bei einem Steuerverfahren beseitigen wollen.

Die mitangeklagte deutsche Lebensgefährtin wurde freigesprochen. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass die 49-Jährige von den Mordplänen ihres Verlobten wusste. Das Opfer war ihr Ex-Mann. Der Tote wurde im Kofferraum eines Autos gefunden.