Ein Brand im Wald bei Großerlach hat am Donnerstag eine rund 600 Quadratmeter große Fläche zerstört. Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern. Foto: 7aktuell/Kevin Lermer

Im Schwäbischen Wald und an anderen Stellen im Rems-Murr-Kreis ist das Risiko, ein Feuer zu entfachen, derzeit sehr groß. Einige Male war die Feuerwehr schon gefordert.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen machen zurzeit so manches Waldgebiet zum Pulverfass. In Großerlach ist am Donnerstagmittag ein etwa 800 Quadratmeter großes Forstgebiet in der Nähe der Erlacher Höhe in Flammen aufgegangen. Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern.

Polizei ermittelt wegen Brandstiftung

Ähnlich ist am Mittwochnachmittag ein Brand im Waldgebiet Dornhau in Burgstetten ausgegangen. Ein Feuer hatte sich dort auf einer Fläche von 50 Quadratmetern ausgebreitet. Weil die Polizei offenbar davon ausgeht, dass das Feuer von einer bisher unbekannten Person verursacht worden ist, hat das Revier in Backnang Ermittlungen zu dem Vorfall aufgenommen.

Einen Tag zuvor war die Ursache für einen Flächenbrand in Oppenweiler klarer. Ein 46-jähriger Mann hatte auf einem Flurstück bei Vorderrohrbach Reisig verbrennen wollen und dabei eine 150 Quadratmeter große Wiesenfläche in Flammen aufgehen lassen. Auch hier konnte die Feuerwehr löschen, bevor der Brand außer Kontrolle geriet.

Der Deutsche Wetterdienst warnt aktuell insbesondere im Schwäbischen Wald vor einer sehr großen Waldbrandgefahr. An seinen zwei Stationen dort, in Kaisersbach-Cronhütte sowie Großerlach-Mannenweiler, wurde am Donnerstag mit der Ziffer 5 im Waldbrandgefahrenindex die höchste Warnstufe ausgerufen.

Kreisforstamt empfiehlt Sperrung von Grillplätzen

Auch im Kreisforstamt teilt man diese Einschätzung. Man empfehle den Kommunen in ihren Waldbeständen deshalb die Sperrung von Grillstellen – was viele auch getan hätten, so eine Sprecherin des Landratsamts. Zudem erinnert man daran, dass das Rauchen im Wald in der Zeit zwischen Anfang März bis Ende Oktober auch unabhängig von den derzeit herrschenden Witterungsverhältnissen verboten sei.