Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Wahlrechtsreform abgewiesen, wird aber in der Hauptsache erst noch entscheiden. Foto: dpa/Uli Deck

Das Verfassungsgericht hat die Eilanträge der Opposition gegen die Wahlrechtsreform verworfen. Das ist kein Grund zum Jubeln für die Koalition. Eine faire Wahlrechtsreform geht nur über die Verringerung der Wahlkreise, meint Norbert Wallet.

Berlin - Die noch regierende große Koalition hat keinen Grund zum Jubeln. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Eilanträge der Opposition gegen die in aller Eile und sozusagen kurz vor Toresschluss der Legislaturperiode durchgepeitschte Wahlrechtsreform verworfen. Aber damit ist das Thema nicht vom Tisch. In der Hauptsache muss erst noch entschieden werden, nur in einer politisch weniger aufgeladenen Zeit nach den Bundestagswahlen, und das ist sicher nicht schlecht.