Die Michaelskirche im Leonberger Stadtteil Eltingen Foto: Archiv

Am 30. November sind Evangelische Christen nicht nur in Leonberg zur Wahl der Kirchengemeinderäte aufgerufen. Doch welche Bedeutung hat dieser Urnengang?

Der 30. November ist für die Evangelische Landeskirche nicht nur ein Festtag, sondern auch ein wichtiger Tag: Es ist der Erste Advent und damit der Beginn des Kirchenjahres – der Sonntag, der den Weihnachtsfestkreis, bestehend aus Adventszeit und Weihnachtszeit einläutet, welcher am 6. Januar endet. An jenem Sonntag sind aber auch rund 1,5 Millionen der 1,8 Millionen Mitglieder der Kirche aufgerufen, über ihre Vertretung im örtlichen Kirchengemeinderat und in der Landessynode abzustimmen.

Welche Aufgaben hat der Kirchengemeinderat?

„Der Kirchengemeinderat plant und beschließt, gemeinsam mit der Pfarrerschaft vor Ort, alle finanziellen und personellen Angelegenheiten der Gemeinde“, erläutert Heidi Essig-Hinz, Pfarrerin an der Leonberger Stadtkirche. „Ebenso diskutiert und beschließt er unter anderem Strukturveränderungen im Gemeindeleben, wie etwa die zukünftige Aufstellung der Gemeinde bis hin zu Veränderungen in den Gottesdiensten.“

Moderne Architektur: Die Versöhnungskirche im Leonberger Stadtteil Ramtel Foto: Archiv

Weil Leonberg eine Gesamtkirchengemeinde ist, bedeutet dies, dass die Kirchengemeinderäte von Leonberg-Nord, Eltingen und Warmbronn dem Gesamtkirchengemeinderat Finanzbeschlüsse oder Personalwünsche vorlegen.

Gleichzeitig werden am Ersten Advent die 90 Mitglieder der Landessynode gewählt, davon 30 Theologen im kirchlichen Pfarrdienst und 60 sogenannte Laien. Diese Direktwahl der Landessynodalen in der Landeskirche Württemberg durch die Mitglieder ist eine demokratische Besonderheit, die es in dieser Form in der Evangelischen Kirche sonst nicht gibt.

Die Landessynode arbeitet ähnlich wie ein politisches Parlament

Diese sogenannte Ur-Wahl des obersten Leitungsgremiums der Landeskirche gibt es seit 1868. Die Landessynode gilt als Kirchenparlament. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die eines politischen Parlaments und umfassen vor allem das Haushaltsrecht und die kirchliche Gesetzgebung. Die Landessynode wählt auch den Landesbischof.

Alle sechs Jahre findet die Kirchenwahl statt

Die Kirchenwahl findet alle sechs Jahre statt. Bei der letzten Wahl lag die Wahlbeteiligung in ganz Württemberg bei knapp 24 Prozent. Wählen dürfen Kirchenmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Die Wahllokale öffnen üblicherweise nach dem Sonntagsgottesdienst und schließen am späten Nachmittag.

Mit den Wahlunterlagen, die erstmals allen per Post zugesandt werden, wird auch ein Flyer verteilt, in dem sich die Kandidaten vorstellen. Die Kirchenwahl ist eine Personenwahl, es stehen keine Parteien zur Wahl und es besteht kein Fraktionszwang. Es haben sich jedoch sogenannte Gesprächskreise gebildet, die von bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten geprägt sind. In der Landeskirche sind vier Gesprächskreise beheimatet: „Evangelium und Kirche“, „Lebendige Gemeinde“, „Offene Kirche“ sowie seit 2001 „Kirche von morgen“.

Das vorläufige, amtliche Endergebnis der gesamten Synodalwahl sollte im Verlauf des Sonntagabends feststehen.