Friedhild Miller hat bei der OB-Wahl in Stuttgart 616 Stimmen erreicht. Sie will gegen die Wahl vor das Verwaltungsgericht ziehen. Foto: Miller

Friedhild Miller, die bereits bei diversen Bürgermeisterwahlen angetreten ist, will gegen die OB-Wahl in der Landeshauptstadt klagen. Allerdings steht sie dabei vor einer hohen Hürde.

Stuttgart - Neben dem OB-Kandidaten Marco Völker hat auch die Kandidatin Friedhild Miller aus Böblingen angekündigt, die OB-Wahl in Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht beklagen zu wollen. Miller, die bei diversen Bürgermeisterwahlen angetreten war, hatte in der entscheidenden zweiten Wahl am 29. November 2020 in Stuttgart genau 616 Stimmen erhalten, Frank Nopper (CDU) hatte die Wahl mit 83 812 Stimmen (42,3 Prozent) gewonnen. Miller sieht sich in vielerlei Hinsicht benachteiligt, ihr Einspruch gegen die Wahl war vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) zurückgewiesen worden, und zwar nicht nur, weil er unbegründet sei.

Die Behörde hatte ihren Bescheid auch damit begründet, dass das Verwaltungsgericht bei mehreren Klagen festgestellt habe, dass Miller geschäftsunfähig und infolgedessen prozessunfähig sei. Ihr gesetzlicher Betreuer habe ihre Einsprüche zur OB-Wahl in Stuttgart nicht genehmigt. Nopper soll nach bisheriger Planung vom Gemeinderat in seiner ersten Sitzung am 4. Februar ins Amt eingesetzt werden. Sind Klagen anhängig, würde er als so genannter Amtsverweser tätig, er hätte damit im Gemeinderat kein Stimmrecht.