Vor dem Verwaltungsgericht wird geklärt, ob die ehemalige Ratsgruppe BZS23 Budgetmittel zweckentfremdet hat. Die Betroffenen bestreiten das und kritisieren das Verfahren.
Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften, Gruppen oder Einzelstadträte im Stuttgarter Gemeinderat erhalten für ihre Arbeit im Rathaus Räume, Sach- und Dienstleistungen sowie Budgetmittel in nicht unbeträchtlicher Höhe. Ihnen ist es sogar gestattet, eigenes Personal anzustellen. Die Verwendung des Steuergeldes ist in einer Satzung geregelt. Unzulässig wäre es etwa, das Budget für die Parteiarbeit zu verwenden. Dieser Versuchung könnte man gerade in Wahlkampfzeiten erliegen, wenn der Bedarf für Öffentlichkeitsarbeit besonders groß und das Geld knapp ist. Deshalb kontrolliert die Verwaltung die Ausgaben genau.
Schon seit 2019 hegt sie den Verdacht, die aus nur zwei Stadträten bestehende Gruppierung Bündnis Zukunft Stuttgart 23 (BZS23) könnte Budgetmittel zweckentfremdet haben. Weil sich die Gruppe aber nach der für sie erfolglosen Kommunalwahl 2019 aufgelöst hat und somit weder als Geschädigte noch als Verursacherin taugt, versucht die Stadt, den beiden damaligen Stadträten Heinrich Fiechtner und Bernd Klingler ein Fehlverhalten nachzuweisen und sie zur Rückzahlung einer beträchtlichen Summe zu zwingen. Das ist eine unübliche Vorgehensweise.
Es geht um rund 35.000 Euro
Dazu fand kürzlich eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart statt, bei der die Stadt einen Anspruch von rund 35.000 Euro geltend macht. Die Ex-Stadträte, die seit Jahren keine Verbindung mehr haben, worauf Klingler besonderen Wert legt, wiesen die Vorwürfe teils lautstark zurück. Sie monierten, dass an ihnen ein Exempel statuiert werden solle. Der ohne Anwalt erschienene Klingler machte deutlich, dass seine damalige Gruppe nicht weniger verantwortungsvoll mit städtischem Geld umgegangen sei als die politische Konkurrenz, die aber von Kontrollen verschont bleibe. Diese dürfe sogar vor aller Augen Steuergelder verschwenden, sagte Klingler – dabei geht es aber nicht um Budgetmittel. Er bezieht sich auf das höchst umstrittene Vorhaben, trotz des finanziellen Engpasses ein „Stuttgart-Sign“ für eine halbe Million Euro vor dem Rathaus aufzustellen.
Die Staatsanwaltschaft hat auf Anfrage mitgeteilt, gegen das Duo laufe wegen des von der Stadt geäußerten Verdachts, Budgetmittel verschwendet zu haben, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue. Klingler präsentierte allerdings ein Schreiben seines Anwalts, in dem eine Beendigung der Ermittlungen gegen ihn angekündigt wurde. Er betont, gar nicht beschuldigt werden zu können, da er nicht bei der Stadtverwaltung als für Abrechnungen zuständiges Mitglied gemeldet gewesen sei, sondern sein Ratskollege. Somit trage er auch keine Verantwortung für Kontobewegungen.
Beim ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten Heinrich Fiechtner, der sich von Laurenz Nothdurft, einem Anwalt mit neonazistischer Vergangenheit, vertreten lässt, sähe die Sache demnach anders aus: Der Untreuevorwurf könnte durchaus vor dem Landgericht verhandelt werden, sofern sein Berufungsverfahren gegen einen ganzen Strauß von Urteilen des Amtsgerichts Stuttgart irgendwann in die Gänge kommen sollte.
100.000 Euro von der AfD übernommen
Die Gruppe Bündnis Zukunft Stuttgart 23 war ein spezieller Fall in der Stuttgarter Kommunalpolitik. Sie profitierte von der schrittweisen Selbstzerstörung der AfD-Gemeinderatsfraktion in den Jahren 2018 und 2019, zu der auch Fiechtner und Klingler gehörten. BZS23 war im juristischen Sinne Rechtsnachfolger der zerfallenen AfD-Fraktion und konnte somit im Rahmen der Satzung über die Fraktionsfinanzen uneingeschränkt über das angesparte Geld verfügen, was im Rathaus nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen ist. Dabei handelte es sich um immerhin rund 100.000 Euro. Der Großteil wurde nach der Auflösung der Gruppierung an die Stadt zurückgegeben. Auch damit habe er nichts zu tun gehabt, betont Klingler.
Das Verwaltungsgericht konzentriert sich sieben Jahre später darauf, die Vorwürfe der Stadt bezüglich angeblich satzungswidriger Ausgaben für eine Klausur im Allgäu sowie für die Fertigung von Druckerzeugnissen und für Personalausgaben im Social-Media-Bereich zu beleuchten. Handelte es sich um eine Strategiesitzung für den ein Jahr später beginnenden Kommunalwahlkampf oder eine Besprechung zu kommunalpolitischen Themen? Waren die Flyer mit vielen Fotos der Spitzenkandidaten nötig, um die Sacharbeit der Gruppierung der Öffentlichkeit zu transportieren? Und stimmen die vielen Rechnungen eines ehemaligen Mitarbeiters von Fiechtner im Landtag zwischen 1000 und 3000 Euro mit dem Satzungszweck überein? Wenn es nach dem Ex-Mitarbeiter geht, dann zumindest nicht durchweg. Er betonte als Zeuge vor Gericht zum Verdruss der beiden Ex-Stadträte, Ziel solcher Maßnahmen im Internet sei doch neben der sachlichen Information letztlich immer, „Wähler zu gewinnen“.
Regeln für Kugelschreiber und Mützen
Die kommunale Satzung, die der Verschwendung Vorschub leisten sollte, erschien schon dem ehemaligen OB Fritz Kuhn (Grüne) mit Schwächen behaftet. 2013 erhielten die Räte deshalb eine „Zusammenfassung der Hinweise von Rechnungshöfen, Gerichten und Fachaufsätzen zur Zulässigkeit von Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen“. Die Verwaltung stellte damals klar: Öffentlichkeitsarbeit ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit und keine Werbung.“ Es wurde sogar geregelt, in welchem Umfang Kugelschreiber, Zündholzbriefchen, Aufkleber, Mützen oder Schoko-Adventskalender verteilt werden dürften.
Dennoch stellen sich für die Stadt heute „komplizierte und offene Rechtsfragen“, die das Gericht am Beispiel von BZS23 beantworten soll. Dabei geht es nicht nur um unzulässige Mittelverwendung, sondern auch darum, wie detailliert die Kommunalpolitiker abrechnen müssen. Schwierig ist etwa zu klären, ob die Klausur im Allgäu der Entwicklung eines Programms für die Rathausarbeit der Gruppierung diente oder nur der Vorbereitung einer Kampagne. Wie sollte eine Abgrenzung erfolgen? Heinrich Fiechtner machte deutlich, dass es sich schon deshalb um Rathausarbeit handelte, weil es sich bei dem von einer Beratungsfirma entsandten Seminarleiter um den ehemaligen Leiter der International Unit des Klinikums Stuttgart handelte.
Neben dessen Kompetenz in organisatorischen Belangen und der Organisation solcher Tagungen vermochte er offenbar wichtige Einschätzungen und Informationen zu Fiechtners Recherchen im Abrechnungsskandal der städtischen Tochterfirma zu liefern, die geeignet waren, im Gemeinderat die Rathausspitze unter Druck zu setzen.
Allerdings bestrafte das Amtsgericht Fiechtner im Zuge dieser Auseinandersetzung, weil er im Rahmen der Akteneinsicht geheime Unterlagen an sich genommen hatte. Bernd Klingler betonte mehrfach, dass er die Vorgehensweise seines Ex-Stadtratskollegen nie gebilligt habe und mit ihm auch seit langem nichts mehr zu tun habe. Dass er mit ihm gemeinsam vor Gericht stehe, lasse sich nicht ändern. Es schade aber letztlich seinem guten Ruf.
Die Verhandlung wird Mitte März fortgesetzt.