Setzt einen neuen Impuls in der Debatte um die bessere Integration Geflüchteter: der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm. Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, will erwerbsfähige Menschen mit festgestelltem Schutzstatus zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten.

Aus der CDU kommt ein neuer Impuls in der Debatte um die bessere Integration von Geflüchteten, der Betroffene und Kommunen gleichermaßen in die Pflicht nimmt. Im Gespräch mit unserer Zeitung hat sich Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, für eine „gemeinnützige Dienstpflicht“ für anerkannte Asylbewerber ausgesprochen.

„Für erwerbsfähige, jedoch nicht erwerbstätige Menschen mit rechtskräftig festgestelltem Schutzanspruch sollten verpflichtende, gemeinnützige Tätigkeiten in Kommunen, sozialen Einrichtungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge Teil des Integrationsprogramms werden“, heißt es in einem Konzept des Heilbronner Bundestagsabgeordneten. Die Tätigkeiten sollten „in Ergänzung zu bestehenden Integrationsangeboten, wie etwa Sprachkursen“ fungieren, sagte Throm. „Ein jederzeitiger Übergang in reguläre Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse sollte dabei ebenso gewährleistet sein wie die Begleitung durch eine verpflichtende Integrationsberatung.“

„Nachlassen der Motivation nach der Anerkennung“

Zur Begründung weist Thron darauf hin, dass über 574 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus den wichtigsten Asyl-Herkunftsländern Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, also eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Von den Arbeitssuchenden aus den Hauptasylherkunftsländern hätten über 87 Prozent keinen Berufsabschluss, sagt Throm unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Er weist darauf hin, dass Geflüchtete „vor und nach ihrer Anerkennung faktisch keiner Beschäftigungspflicht unterliegen“. Zudem seien Angebote der Bundesagentur für Arbeit, die sich an Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz richteten, „nicht erfolgreich“ gewesen. „Gerade nach der Anerkennung und dem Eintritt in das SGB-II-System beobachten die Kommunen jedoch häufig ein ,Sich-Einrichten’, ein Nachlassen der Motivation und damit auch eine Stockung des Integrationsprozesses.“

Kommunen fänden gemeinnützige Angebote sinnvoll

Auf kommunaler Ebene läuft die Debatte um eine Arbeitspflicht schon länger. So hatten die kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs erst im März in ihrer gemeinsamen „Stuttgarter Erklärung“ an die Bundesregierung appelliert, erwerbsfähige Geflüchtete zu gemeinnützigen Tätigkeiten zu verpflichten. In ihrer Erklärung heißt es: „In Zeiten eines ausgeprägten Fach- und Arbeitskräftemangels ist es nicht nachvollziehbar, warum nach wie vor viele erwerbsfähige Geflüchtete weder einer Erwerbstätigkeit nachgehen noch gemeinnützige Arbeiten verrichten (können). Dies dürfte auch nicht im Interesse der Geflüchteten liegen.“

Beitrag zum Abbau von Vorurteilen

Throm versteht seinen Vorstoß nicht als Abschreckung für potenzielle Asylbewerber sondern als einen Beitrag zur besseren Integration. Erwerbsfähige Menschen mit Bleiberecht müssen besser und praxisbezogener an den Arbeitsmarkt und an Ausbildungsmöglichkeiten herangeführt werden“,sagte der Bundestagsabgeordnete. Integrative Dienste in Kommunen und sozialen Einrichtungen könnten „Anreize zur Aufnahme einer regulären Tätigkeit oder Ausbildung bieten und zugleich zum Vorteil der Kommunen gereichen“. Die sichtbare Alltagsintegration könne „nicht nur den Tätigen selbst nutzen, sondern auch Vorurteile in der Gesellschaft abbauen und mehr gelebte Gemeinsamkeit in den Kommunen vor Ort schaffen“.