Das Innenministerium hat den Antrag auf ein Volksbegehren zum G9 nicht zugelassen. Der Grund: Es würde gegen die Verfassung verstoßen. Was die Elterninitiative jetzt vorhat.
In Baden-Württemberg wird es wohl kein Volksbegehren über den Gesetzentwurf der Elterninitiative G9 jetzt! geben. Das Innenministerium in Stuttgart hat den Antrag auf Zulassung abgelehnt. Aus Sicht der Experten im Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist das Vorhaben aus zwei Gründen nicht verfassungskonform. Erstens werden die finanziellen Auswirkungen der gymnasialen Reform in dem von der Elterninitiative vorgelegten Gesetzentwurf nicht in Euro, sondern in Form von Lehrerdeputaten angegeben. Zweitens sind generell keine Volksinitiativen erlaubt, die „gewichtige staatliche Einnahmen oder Ausgaben auslösen und damit den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen.“ Die Verlängerung der Gymnasialzeit gemäß der Vorstellungen der Eltern würde nach Angaben des Innenministeriums allein mit Personalkosten von 375 Millionen Euro jährlich zu Buche schlagen. Das komme einer wesentlichen Haushaltsbeeinflussung gleich, heißt es in einer Mitteilung.
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