Walter Rupff darf zur würdevollen Bestattung von Kleintieren sein Krematorium in Korb zumindest vorläufig in Betrieb nehmen. Foto: Gottfried Stoppel

Die umstrittene Tierverbrennungsanlage in Korb darf in Betrieb genommen werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat keine Bedenken an einer vorläufigen immissionsrechtlichen Genehmigung.

Der Streit um die „würdevolle Tierbestattung“ in Korb dauert bereits mehr als drei Jahre an. Eigentlich hätte Walter Rupff, Vorstand der Tieba Tierkrematorium AG, die ihren Unternehmenszweck genau so beschreibt, eine Einäscherungsanlage für gestorbene Haustiere am Standort in Korb schon im Jahr 2019 in Betrieb nehmen wollen. Doch das Vorhaben stieß am Standort von Anfang an auf heftigen Widerstand. Bewohner befürchteten Lärm, aber vor allem Geruchsbelästigung und Schadstoffe.