Enzo Millot besitzt eine Ausstiegsklausel in seinem Vertrag. Foto: Pressefoto Baumann

Ausstiegsklauseln sind ein das Transfergeschäft beherrschendes Thema, so wie aktuell im Fall von Enzo Millot. Wir erklären, wie das Geschäft mit den Klauseln funktioniert.

Auf dem europäischen Transfermarkt herrscht zweimal im Jahr Hochbetrieb. Immer im Sommer (1. Juli bis 1. September) und im Januar (1. bis 31.) sind Wechsel möglich, und die ganze Branche, Clubs, Spieler, Berateragenturen und natürlich Fans und Medien kennen fast nur ein Thema.

Eine große Beachtung erfuhr in diesem Kontext in den letzten Jahren die Ausstiegsklausel. Sie gewann immer mehr an Bedeutung – und zwar in etwa proportional zur Abnahme der Bedeutung der in den Verträgen niedergeschriebenen Jahre der Zusammenarbeit. Etwas verkürzt kann man sagen: Die Verträge sind diesbezüglich nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt werden. Sie dienen eigentlich nur noch dazu, Ablösesummen abzusichern – und genau da kommt die Ausstiegsklausel ins Spiel.

Auch beim VfB Stuttgart. So verlor der Club allein im letzten Sommerfenster Serhou Guirassy, Waldemar Anton und Hiroki Ito, weil alle Spieler von der in ihren Arbeitspapieren verankerten Möglichkeit Gebrauch machten, zu einer bestimmten Summe aus ihren Verträgen herauszukommen. Der Club verlor so zwar drei absolute Säulenspieler, sicherte aber immerhin durch die Klauseln Ablösesummen in einem Gesamtvolumen von rund 70 Millionen Euro ab, die durch diverse vereinbarte Boni sogar nachträglich noch steigen können. Absichern deswegen, weil der VfB zu den Zeitpunkten der jeweiligen Vertragsverlängerungen nicht in der Lage war, die Arbeitspapiere mit seinen Spielern zu Konditionen zu verlängern, die den Spielern mehr Gehalt gesichert hätten. Der Kompromiss lautete Ausstiegsklausel. Beide Seiten profitieren.

Mehrere VfB-Spieler haben noch Ausstiegsklauseln

Auch in diesem Sommer kann Ähnliches passieren. Denn noch hat der VfB Spieler in seinem Kader, die über eine Ausstiegsklausel verfügen. Während man Jamie Leweling und Angelo Stiller ihre Klauseln über Vertragsverlängerungen abkaufen konnte, sind noch Chris Führich und insbesondere Enzo Millot zu nennen. Letzterer hat gegenüber dem Club auch bereits durchblicken lassen, für eine Luftveränderung durchaus offen zu sein. Noch ist seine noch einige Zeit gültige Ausstiegsklausel nicht aktiviert. Millot wäre dann für eine Summe von rund 20 Millionen Euro auf dem Markt, die weit unter seinem aktuellen Marktwert (rund 30 Millionen Euro) liegt. Ein Schnäppchen sozusagen. Wird die Klausel nicht aktiviert, ist Millots Ablösesumme wieder frei verhandelbar.

Oft bekommt man in diesem Kontext Überschriften à la „Verein X zieht Ausstiegsklausel bei Spieler Y“ zu lesen. Obwohl die Klausel im Vertrag des Spielers mit seinem aktuellen Arbeitgeber hinterlegt ist, kann also eine nicht vertraglich in dieses Verhältnis eingebundene Partei die Klausel aktivieren? Wir erklären, wie das funktioniert.

Bevor eine Klausel aktiviert werden kann, müssen diverse Schritte erfolgen

Bevor eine Ausstiegsklausel aktiviert werden kann, müssen diverse Schritte erfolgen. Zuallererst braucht es natürlich einen Club, der den Spieler unbedingt unter Vertrag nehmen möchte. Dieser muss sich mit dem Spieler über einen zukünftigen Vertrag einig sein, daraufhin unterzeichnen beide Parteien eine Absichtserklärung. Der aufnehmende Club macht sich dann daran, die Zahlungsbedingungen zu erfüllen, welche die Klausel im Spielervertrag vorgibt. Dazu können verschiedene Komponenten zählen. Gängig sind beispielsweise bestimmte Vorgaben für bestimmte Ligen oder Clubs.

Sprich: Will ein englischer Club einen Spieler, so hat der in der Regel mehr zu bezahlen als ein Club aus Frankreich. Manchmal gelten besondere Klauseln auch für bestimmte Clubs. Heißt: Wenn Bayer 04 Leverkusen einen Spieler zum FC Bayern, also einem direkten Konkurrenten, ziehen lassen muss, so haben die Bayern in der Regel eine höhere Summe zu bezahlen als ein anderer Club aus der Bundesliga.

Gängig sind auch eine Bankbürgschaft über die in der Klausel hinterlegte Ablösesumme und explizit aufgeführte Zeiträume, zu denen bestimmte Tranchen der Ablösesumme beim abgebenden Club auf dem Konto gutgeschrieben sein müssen oder wann die volle Summe überwiesen sein muss. Normalerweise werden neben Banken, die derlei Bürgschaften als Dienstleistung anbieten, auch Rechtsanwaltskanzleien miteinbezogen, die den „Papierkram“ regeln, der einen solchen Transfer begleitet. Schließlich muss im Zweifel alles vor einem Gericht standhalten können.

Sind alle Bedingungen erfüllt, dann aktiviert sich die Klausel, und der aufnehmende Verein informiert den abgebenden schriftlich über den Vorgang. Ab dem Moment befindet sich dieser quasi nur noch in einer Zuschauerrolle, kann nicht mehr wirklich eingreifen oder nachverhandeln. Und der Spieler wechselt den Arbeitgeber, der ab diesem Zeitpunkt auch das Gehalt seines neuen Akteurs schultern muss.