Hat wie alle Sportchefs in der Branche auch mit den harten Bandagen klarzukommen, mit denen im Transfermarkt gekämpft wird: Fabian Wohlgemuth Foto: Pressefoto Baumann/Julia Rahn

Der Transfermarkt in Europa ist noch nicht einmal geöffnet, dennoch beschäftigt er bereits Clubs, Spieler, Berateragenturen und natürlich Fans und Medien. Ein Überblick über die gängigsten Begleiterscheinungen und Begriffe.

Eigentlich ist der 1. Juli der Stichtag. Erst dann öffnet der Transfermarkt in Europa – und ist dann in den europäischen Topligen bis zum 1. September geöffnet. So lange können Wechsel vollzogen, Geschäfte gemacht und Umsätze generiert werden. Doch es gibt eine Grauzone. Denn schließlich enden die Ligen meist Mitte Mai, und in den sechs Wochen vor dem Stichtag passiert oft schon einiges – was dann formaljuristisch aber erst zum 1. Juli komplett finalisiert werden kann.

Denn es ist im Geschäft üblich, dass schon zuvor Deals ausgehandelt und teilvollzogen werden. So konnte der VfB bereits Jeff Chabot, Stefan Drljaca, Yannik Keitel, Justin Diehl und Nick Woltemade unter Vertrag nehmen. Ansprechen durfte er die Spieler nach geltendem Recht ab dem 1. Januar dieses Jahres. Komplett abgeschlossen werden die Deals aber erst zum 1. Juli sein. Wir wollen in den folgen Zeilen auf einige Begleiterscheinungen und Begriffe blicken, die den Transfermarkt in diesen Tagen prägen.

Ablösefreie Wechsel sind ein Mythos

Eine oft gebräuchliche Formulierung im Geschäft ist der „ablösefreie Wechsel“. Auch der VfB hat Diehl, Keitel und Woltemade so angekündigt. Schließlich laufen ihre bestehenden Verträge bei ihren alten Clubs zum 30. Juni aus, und der VfB muss tatsächlich keine Ablöse an Köln, Freiburg und Bremen überweisen. Geld fließt jedoch trotzdem. Nämlich direkt in die Taschen des Spielers und somit auch in die seines Beraters. Diese auch „Signing Fee“ genannten Handgelder sind frei verhandelbar, bemessen sich meist am letzten Salär des Spielers und umfassen oft mindestens ein komplettes Jahresgehalt. Es gilt jedoch die Regel: je mehr Konkurrenz, umso höher das Handgeld. Oft wird es auch gesplittet in Handgeld für den Spieler und Honorar für den Berater. So kam es, dass der VfB Stuttgart im Geschäftsjahr 2023 über 14 (!) Millionen Euro Beraterhonorar laut offizieller DFL-Bilanz ausgegeben hat. Nur Bayern, Dortmund, Leipzig und Leverkusen haben mehr bezahlt. Zum Vergleich: Der SC Freiburg hat hier gerade einmal 8,5 Mio. Euro ausgegeben, der 1. FC Heidenheim keine 1,5 Mio. Euro.

Beraterhonorare, Beteiligungen und TPO – hier wird das große Geld gemacht

Überhaupt die Beraterhonorare. Hier hat sich in den letzten Jahren eine irre Wildwest-Szenerie aufgetan. Die landläufige Meinung ist, dass der Berater sein Honorar über das Gehalt des Spielers erhält. Das war früher vielleicht einmal so, hat sich aber komplett geändert. Mittlerweile wird über eine Transfersummenbeteiligung abkassiert. Üblich sind zehn Prozent, gern auch einmal mehr. Beispiel: Wechselt Spieler X von A nach B, zahlt Verein B dem Verein A eine Summe. Zehn Prozent davon kassiert der Berater. Die Beraterbranche hat also großes Interesse daran, dass es viele Wechsel gibt. Viele Wechsel bedeuten schlicht viel Umsatz. Es geht aber noch weiter. Es gibt Fälle, in denen Berater nicht nur die zehn Prozent nehmen, sondern auch noch proaktiv auf die Clubs A und B zugehen. Und bei beiden Clubs die Hand aufhalten. Dem einen sichern sie zu, dass Spieler X garantiert zu Club B wechselt. Wenn die Kasse stimmt. Und Club A versprechen sie eine höhere Ablösesumme, wenn sie daran beteiligt werden. So können sie im Idealfall dreifach an einem Deal verdienen.

In vielen Fällen gibt es Beteiligungsgeschäfte, die einen Deal begleiten. Manchmal behalten Clubs prozentuale Anteile der Rechte an einem Spieler, die sie dann beim nächsten Geschäft mit dem Akteur geltend machen können. Oder man handelt beim Verkauf eines Athleten an den nächsten Club eine Weiterverkaufsbeteiligung aus. So konnte der VfB beispielsweise am Wechsel von Timo Werner von Leipzig zum FC Chelsea auch noch einmal eine signifikante Summe verdienen. Gerade in diesem Bereich des Geschäfts wurde in den letzten Jahren allerdings viel Schindluder getrieben.

Deshalb gibt es seit einigen Jahren ein sogenanntes TPO-Verbot. TPO steht für „Third-Party-Ownership“. Dabei beteiligen sich Investoren an der zu zahlenden Transfersumme oder an dem Gehalt eines Spielers. Im Gegenzug erhalten die Investoren Beteiligungsrechte an späteren Transfererlösen beim Weiterverkauf des Spielers. Dadurch entwickelte sich ein wahrer Wettmarkt wie an der Börse, der zudem auch noch für Geldwäsche anfällig war. Nur dass eben nicht auf Werte von Schweinebäuchen oder Orangensaft gewettet wurde. Sondern auf Menschen. Die Fifa hat TPO daher vor einigen Jahren verboten. Ganz aus dem Geschäft verschwunden ist es jedoch bisher nicht. Denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Kaufoption, Rückkaufoption, Ausstiegsklauseln und Boni

Oft ein Thema sind diverse Optionen. Beispiel: Verleiht ein Verein einen Spieler, kann er dem leihenden Club eine Kaufoption gewähren. Nach Ablauf der Leihfrist ist der Spieler also für eine festgelegte Summe zu erwerben. Oft sind solche Optionen an feste Fristen gekoppelt. Zieht man die Option bis zum Zeitpunkt X, kostet der Spieler die Summe Y. Danach ist sein Wert wieder frei verhandelbar, kann steigen oder fallen. Beispiel: Als der VfB Tiago Tomas für 18 Monate von Sporting Lissabon auslieh, verhandelte Sven Mislintat Kaufoptionen für jedes Transferfenster. Je näher das Transferfenster am Leihende lag, desto höher war die in der Kaufoption verankerte Ablösesumme. Am Ende ließ der VfB alle Optionen verstreichen. Auch üblich sind sogenannte verpflichtende Kaufoptionen. So eine griff unlängst bei Anthony Rouault, sie war gekoppelt an das Ziel Klassenerhalt. Der VfB zahlte erst eine Leihgebühr an den FC Toulouse, und als dann der Klassenverbleib gesichert war, griff die Klausel und weitere drei Millionen Euro flossen nach Frankreich.

Ebenfalls gängig sind Rückkaufoptionen. Eine solche spielt aktuell in der Personalie Deniz Undav eine Rolle. Dabei sichert sich der Verein, der einen Spieler verkauft, die Option, den Spieler für eine fixe Summe zu einem festen Zeitpunkt zurückkaufen zu können. Brighton besitzt sie und ist gewillt, sie auch zu ziehen. Was den Deal akut ins Wanken bringt. Auch die oft bemühten Ausstiegsklauseln sind gemeinhin an Fristen und auch noch weitere Gegebenheiten geknüpft. So kann Stuttgarts Chris Führich nach Informationen unserer Redaktion zum 30. Juni zu einer fixen Summe aus seinem Vertrag aussteigen – je nach Abnehmer ändert sich die Summe. Ein Wechsel innerhalb der Bundesliga ist dabei an eine geringere Summe geknüpft als der in die Premier League.

Übrigens: Gemeinhin wird bei solchen Fällen gern geschrieben, „Verein X zieht Ausstiegsklausel“ – das ist aber nicht korrekt. Ziehen muss eine Klausel immer der Spieler. Schließlich ist es ja eine in seinem Vertrag. Sollte der Wechsel zustande kommen, kann man davon ausgehen, dass gewisse Boni vereinbart sind. Üblicherweise sind sie an Ziele gekoppelt. Das könnte so aussehen: Erreicht Führich eine gewisse Anzahl an eingesetzten Minuten, wird das honoriert. Erzielt er eine gewisse Anzahl an Toren, fließt zusätzliches Geld. So könnte der VfB am Ende noch mehr kassieren als die in der Klausel verankerte Summe.