Seit Jahresbeginn erhebt Tübingen eine Abgabe auf Einwegverpackungen für zubereitete Speisen und Getränke. Eine Mc-Donald’s-Filiale klagte dagegen. Foto: dpa/Uwe Anspach

Nach einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist die Verpackungssteuer in Tübingen unwirksam.

Die Verpackungssteuer in Tübingen ist unwirksam. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Mittwoch, ohne zunächst eine nähere Begründung vorzulegen. Die Stadt erhebt seit Jahresbeginn eine Abgabe auf Einwegverpackungen für zubereitete Speisen und Getränke, wogegen eine Mc-Donald’s-Filiale klagte.

Tübingen wollte mit der Abgabe Anreize dafür schaffen, Müll zu vermeiden, weniger Ressourcen zu verbrauchen und Mehrwegsysteme zu nutzen. Außerdem sollten „Einnahmen für den städtischen Haushalt“ generiert werden, um die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise durch diejenigen begleichen zu lassen, die sie verursachten, wie die Stadt auf ihrer Website schrieb.

Gegen die Entscheidung könnte sie nun noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen, der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zu.