Der Mann aus Gambia befindet sich seit über fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland. Eigentlich sollte er nun abgeschoben werden, doch ein Gericht stoppte das Verfahren.
Die geplante Abschiebung eines Manns aus Gambia ist durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe gestoppt worden. Ihm eröffne das geplante sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht eine Bleibeperspektive, erklärte das Gericht am Dienstag. Er halte sich seit über fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland auf und seine strafrechtlichen Verurteilungen stünden dem Anspruch durch das neue geplanten Aufenthaltsrecht nicht entgegen, weil sie inzwischen getilgt seien.
Der Mann war in Abschiebehaft. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte argumentiert, dass es keine schriftliche Anweisung für die Zurückstellung von Abschiebungen entsprechender Geduldeter gebe. Jedoch eine mündliche Anweisung. Der Mann gehörte nach Ansicht der Behörde aber nicht zum Kreis der Betroffenen. Ihm stehe infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots kein Aufenthaltstitel mehr zu. Dieser Auffassung des Regierungspräsidiums folgte das Verwaltungsgericht nicht.
Begangene Straftaten sind getilgt
Inzwischen seine die begangenen Straftaten getilgt und dürften bei dem Mann nicht zum Nachteil gewertet werden, urteilte die 19. Kammer weiter. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde eingelegt werden.
Von dem Gesetzentwurf zum geplanten sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht der Bundesregierung sollen integrierte Ausländer profitieren, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben. Wer am 1. Januar fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, bekommt den Plänen zufolge ein Jahr Zeit, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.