Auszug aus der Strafarbeit. Foto: privat

Der Streit über eine Strafarbeit an einer Grundschule in Blumberg findet nach zwei Jahren sein juristisches Ende.

Den kleinen Aufsatz „Warum wir in der Schule Deutsch sprechen“ hat die Drittklässlerin in Schönschrift abgefasst, doch die Verunsicherung ist der jungen Autorin anzumerken: „Die Schulen sind deutsch. Wenn wir Türkisch sprechen, verstehen die Kinder uns nicht. Wir dürfen die Muttersprache nicht sprechen, damit wir besser Deutsch können“, heißt es dort. Jetzt ist klar: Die entsprechende Strafarbeit – vor zwei Jahren von einer Lehrerin gegen die Neunjährige verhängt wegen eines auf Türkisch gehaltenen Gesprächs in der Hofpause – war rechtswidrig. Das geht aus einem Vergleich hervor, den das Land Baden-Württemberg jetzt mit den Eltern vor dem Freiburger Verwaltungsgericht geschlossen hat.

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