In Teilen Böblingens und in Dagersheim sollte derzeit das Leitungswasser vor dem Trinken abgekocht werden. Foto: imago images/Fotostand/K. Schmitt

Seit Mittwoch gilt ein sogenanntes „Abkochgebot“ für Trinkwasser in Teilen Böblingens, auf der Hulb und in Dagersheim. Ursache dafür sind Verunreinigungen, die bei Proben gefunden wurden. Die Stadtwerke beantworten jetzt viele Fragen dazu.

Am Mittwochnachmittag haben die Stadtwerke Böblingen mitgeteilt, dass Verunreinigungen im Böblinger Trinkwasser festgestellt wurden. „Nach bisherigen Analysen handelt es sich um eine punktuelle Verunreinigung“, betonen die Verantwortlichen. Aus Vorsichtsmaßnahmen wurde ein Abkochgebot vom Gesundheitsamt ausgesprochen. Im Folgenden geben die Stadtwerke Antworten auf viele Fragen zu diesem Thema.

Welche Gebiete sind von der Trinkwasserverunreinigung betroffen?

Von der aktuellen punktuellen Verunreinigung im Wassernetz sind die Versorgungsgebiete Ost, West, Diezenhalde und Dagersheim betroffen, die über den „Hochbehälter Brand“ versorgt werden, die westlichen Stadtgebeite wie Diezenhalde und Grund, aber auch der Bereich östlich des Oberen Sees, zudem die Hulb und Dagersheim (siehe Karte). In diesen Gebieten gilt derzeit ein Abkochgebot. Der Hochbehälter Brand weise direkt aber keine Verunreinigungen auf, betonen die Stadtwerke. „Wir haben allerdings vorsorglich das gesamte Stadtgebiet Böblingen inklusive Dagersheim informiert“, heißt es. Das ausgesprochene Abkochgebot sowie die Chlorung des Trinkwassers seien eine Vorsichtsmaßnahme und würden dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen.

Im rot markierten Bereich gilt das Abkochgebot. / Plan: Stadtwerke Böblingen

Ist schon abzusehen, wie lange das Abkochgebot bestehen wird?

„Hierzu kann derzeit keine abschließende Aussage getroffen werden“, schreiben die Stadtwerke. „Wir bewerten die Lage kontinuierlich und ergreifen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt umgehend erforderliche Maßnahmen.“ Aktuell gehe man davon aus, dass das Abkochgebot mindestens zwei Tage bestehen bleiben wird.

Welche Bakterien wurden gefunden?

Die Bakterien wurden an vier von fünf Probeentnahme-Stellen nachgewiesen. Es wurden vor allem coliforme Bakterien und an einer Entnahmestelle eColi-Bakterien (Escherichia Coli) identifiziert. „Die Beprobung wird derzeit systematisch in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ausgeweitet“, heißt es. „Das ausgesprochene Abkochgebot ist eine Vorsichtsmaßnahme und dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung.“

Welche Gebiete werden gechlort? Wird auch auch in Gebieten, die nicht betroffen sind, eine Spülung vorgenommen bzw. ist der Chlorgehalt dort auch erhöht?

Es wurden laut Stadtwerke nur die betroffenen Gebiete gechlort. Die Chlorung wird bis auf Weiteres vorgenommen. Dies kann zu Gerüchen führen, die aber gemäß Gesundheitsamt unbedenklich sind.“ Der Chlorgehalt im Wasser entspricht den zugelassenen Grenzwerten der Trinkwasserversorgung“, betonen die Stadtwerke. Außerhalb des gekennzeichneten Bereichs wird der Chlorgehalt nicht erhöht. Eine vorsorgliche Spülung sei nicht erforderlich. „Dies liegt daran, dass das Wasser aus physikalisch getrennten Netzabschnitten kommt und somit aus anderen Hochbehältern stammt.“

Wie oft finden routinemäßige Beprobungen und Kontrollen statt?

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben führen die Stadtwerke bei jedem Messpunkt Beprobungen durch. Zusätzlich erfolgen Kontrollen durch die Vorlieferanten und Behörden.

Kann man absehen, wie lange es dauern wird, bis das Wasser wieder normal genutzt werden kann?

„Aktuell gehen wir davon aus, dass das Abkochgebot mindestens zwei Tage bestehen bleiben wird“, schreiben die Stadtwerke. „Allerdings kann aufgrund der laufenden Proben hierzu keine abschließende Aussage getroffen werden.“ Weitere Informationen würden schnellstmöglich kommuniziert.

Was ist die Ursache für die Trinkwasserverunreinigung?

Bislang nicht eindeutig geklärt. „Intensive Nachforschungen zur Eingrenzung der Ursache laufen, dauern aber noch an“, heißt es.

Was ist im Haushalt und beim Kochen zu beachten?

Die Stadtwerke empfehlen, vorsorglich Gemüse, Geschirr und ähnliches mit abgekochten oder Wasser aus der Flasche zu waschen oder zu spülen. Das Wasser könne als Nutzwasser aber bedenkenlos verwendet werden. Das heißt, dass Duschen ohne Probleme möglich ist. Beim Zähneputzen sollte vorsorglich abgekochtes Wasser oder Wasser aus der Flasche verwendet werden. Für Haushaltsgeräte wie Wasch- oder Spülmaschine sei das Wasser unproblematisch. „Beim Geschirrspüler sollte allerdings aktuell kein Sparprogramm gewählt werden, damit beim Spülgang ausreichend hohe Temperaturen erreicht werden“, so die Stadtwerke. „Den Betrieb von Raumluftreinigern auf Wasserbasis würden wir zudem vorerst nicht empfehlen.“

Was ist bei Haustieren zu beachten?

Auch bei Haustieren empfehlen die Stadtwerke vorerst, abgekochtes Wasser oder Wasser aus der Flasche zu geben. Betreiber von Aquarien sollten bis auf Weiteres das chlorierte Wasser nicht zum Befüllen verwenden. „Bei Bedarf größerer Wassermengen diese gegebenenfalls in der Badewanne über Nacht stehen lassen, damit sich das Chlor verflüchtigt“, so die Stadtwerke. „Danach kann das Wasser verwendet werden.“ Sollte ein Aktivkohlefilter vorhanden sein, ist dagegen das Befüllen bedenkenlos möglich.

Was müssen Zahnärzte beachten?

„Zahnarztpraxen, die Behandlungsstühle mit einer kontinuierlichen Desinfektion des zur Behandlung notwendigen Wassers einsetzen, können diese Behandlungsstühle ohne Einschränkung verwenden“, schreiben die Stadtwerke. Demgegenüber sollten Zahnarztpraxen, die das Wasser der Behandlungsstühle nicht kontinuierlich desinfizieren, geeignete Maßnahmen ergreifen.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.stadtwerke-boeblingen.de im Internet.