Das Pilotprojekt wird wohl erst 2024 beginnen. Foto: imago//Elmar Gubisch

Mit einem Modellprojekt will Baden-Württemberg Internetangebote für Gefangene testen. Die Programme werden kontrolliert, betont das Justizministerium.

Baden-Württemberg will die Gefängniszellen digital aufpeppen. Grüne und CDU haben für einen Modellversuch „Resozialisierung durch Digitalisierung“ in den Haushaltsberatungen 200 000 Euro bereitgestellt, wie unsere Zeitung erfuhr. Der Versuch „Haftraummediensysteme“ soll nach dem Willen der Fraktionen im Jahr 2024 beginnen.

In den Zellen soll es dann Fernsehen, Telefonie und Internet geben. So sollen Gefangene besser auf die Rückkehr in die Gesellschaft vorbereitet werden, betonen die Fraktionen. Erfahrungen mit derartigen Systemen gibt es bereits in der Schweiz. Anfang Dezember sollen Fachleute des Justizministeriums in die Schweiz reisen und die dortige „Digitalstrategie Justizvollzug 2030“ erkunden, sagte die Sprecherin von Justizministerin Marion Gentges (CDU).

Als erstes deutsches Bundesland hat Berlin bereits beschlossen, das Surfen aus der Zelle zu ermöglichen.

„Funktionen sind streng eingeschränkt“

Damit keine falschen Vorstellungen geweckt werden, baut Ministerin Gentges sicherheitshalber vor. Selbstverständlich gehe es nicht darum, dass die Gefangenen in ihren Zellen zocken, lässt sie ihre Sprecherin ausrichten. Der Unterschied zu normalen Laptops sei gerade, dass die Funktionen eines Haftraummediensystems „streng eingeschränkt sind und seine Nutzung überwacht werden kann“.

Auch die Rechtspolitiker der Regierungsfraktionen rücken mögliche irrige Annahmen vorab zurecht. „Natürlich stellt sich die Frage, sind die Systeme sicher“, sagt die Grünenabgeordnete Daniela Evers und beantwortet die Frage gleich: „Selbstverständlich wird der Betrieb dieser Medien kontrolliert, überwacht und ständig aktualisiert“.

Die Systeme gewährleisten laut Justizministerium „sichere und kontrollierbare Telefonie- und Internetanwendungen“. Dazu kämen E-Learning, digitale Seelsorge, Radio, aber auch interne Angebote wie Anstaltseinkauf, Antragswesen oder schwarzes Brett. Die Ministerin selbst sagte unserer Zeitung: „Menschen, die lange Zeit im Gefängnis sind, sollen vom Leben, das sich jenseits der Mauern zu einem großen Teil digital abspielt, nicht völlig entkoppelt werden.“ Sie will jetzt die Chancen ausloten, betont aber auch: „Das Angebot wird immer Bestandteil eines Resozialisierungsprozesses sein, an dem die Verurteilten im Gefängnis aktiv mitarbeiten müssen.“

Resozialisierung im Vordergrund

Die Fraktionen stellen die Resozialisierung in den Vordergrund. Wer jahrelang von der Außenwelt abgeschnitten war und nicht einmal ein Handy haben durfte, soll vor der Haftentlassung lernen, mit digitalen Angeboten umzugehen, betonen sie. Technisch Mögliches zu erlernen, gehört für Arnulf Freiherr von Eyb (CDU) dazu, wenn es darum geht, Gefangene an das „normale Leben“ heranzuführen. „Personen, deren Entlassung wahrscheinlich ist und nicht mehr in weiter Ferne liegt, sollen damit eine bessere Chance auf Resozialisierung erhalten“, sagt von Eyb. „Denn nur durch erfolgreiche Resozialisierung kann eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft funktionieren“.

Umsetzung kann dauern

Bis alle Hafträume in den Genuss der Mediensysteme kommen, kann es dauern, heißt es aus dem Justizministerium. Allein das Pilotprojekt wird wohl erst 2024 beginnen. Eine Gruppe, die für den Auftakt in Betracht käme, wären laut Ministerium junge Gefangene. Bei ihnen stehe die Resozialisierung im Vordergrund. Oben auf der Liste für das Projekt steht aber die Sicherungsverwahrung in Freiburg mit ihren 63 Plätzen. Dabei geht es nicht um Vergünstigungen für die Straftäter, die nach der Verbüßung ihrer Strafe zum Schutz der Öffentlichkeit nicht freigelassen werden, betont die Sprecherin von Gentges. Es sei Vorschrift, das Leben im Maßregelvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen abzupassen. Langfristig soll das Projekt vor allem der Resozialisierung der Gefangenen dienen, die nach der Strafe entlassen werden.