Feiern wie hier in einem Club Anfang Februar sind nicht mehr erlaubt – in Stuttgart ist deswegen nun ein Lokal geschlossen worden. Foto: dpa//Martin Schutt

Rund 100 Menschen sollen gefeiert und die Vorschriften ignoriert haben. Deswegen schritt das Ordnungsamt am Wochenende ein. Die Wiedereröffnung des Clubs ist an eine Auflage gebunden.

Stuttgart - War es eine illegale Corona-Party? Das städtische Ordnungsamt hat am Samstag jedenfalls per Sofortvollzug einen Club im Bereich Rotebühlplatz geschlossen, weil dort rund 100 Menschen gefeiert und die geltenden Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie ignoriert haben sollen. „Es wurde laute Musik abgespielt, getanzt und kein Abstand eingehalten“, sagte Albrecht Stadler, zuständiger Abteilungsleiter im Ordnungsamt, am Montag. Daher habe man reagiert und ein Bußgeldverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.

Jetzt muss ein Konzept vorgelegt werden

Der Rahmen für Bußgelder reiche bis zu 25 000 Euro, erläuterte die Stadtverwaltung. Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Corona-Verordnung drohten schärfere Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Konzession. Seit dem 30. Mai dürfen Clubs und Diskotheken zwar wieder öffnen, doch derzeit nur als Schank- und Speisewirtschaften. Jedem Gast muss ein Sitzplatz zugewiesen werde. Getränke und Speisen müssen im Sitzen konsumiert werden. Tanzen ist verboten, die Hintergrundmusik darf nur leise abgespielt werden.

„Die meisten Betreiber halten sich an die Vorgaben und leisten damit einen wichtigen Beitrag, um die Pandemie einzudämmen“, sagte Albrecht Stadler. In dem jetzt geschlossenen Club allerdings seien die Auflagen ignoriert worden. Er dürfe erst wieder öffnen, wenn es ein überzeugendes Konzept für die Einhaltung der Corona-Verordnung gebe.