Anfang September haben viele junge Leute eine Ausbildung begonnen und verdienen nun eigenes Geld. Was für Azubis bei der Geldanlage und bei Versicherungen wichtig ist.
Mit dem ersten Azubi-Verdienst stellen sich auch Fragen rund um die Finanzen und da kann man schnell den Überblick verlieren und bei überteuerten Finanzprodukten landen. Geht es nach Verbraucherschützern, ist weniger mehr, wie unsere Nachfrage zeigt. Sieben Finanztipps.
Klassische Fehler vermeiden
Junge Leute sind eine attraktive Zielgruppe für den Finanzvertrieb. „Am besten erst mal nein danke sagen und sich nicht auf Vertriebsgespräche einlassen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Den klassischen Fehler, schon in jungen Jahren eine Rentenversicherung abzuschließen, die hohe Gebühren hat, aber unterm Strich keinen Ertrag birgt, sollte man vermeiden. Auch Bausparverträge mit hohen Gebühren und minimalem Zins rentierten sich nicht als Geldanlage. „Junge Leute können sich noch nicht festlegen – mit 17 oder 18“, sagt Nauhauser. Er rät auch ab vom Kauf auf Pump. „Der beste Kredit ist der, den man nicht braucht, weil man die Ware cash bezahlen kann.“
Notgroschen aufs Konto
In der Regel bleibe beim Azubi-Gehalt nicht viel Raum zum Sparen. Viele müssten das eigene Auto abzahlen oder womöglich eine Wohnung einrichten. Wer kostenfrei bei den Eltern wohnt, dürfte mehr Spielraum haben. Wer Geld zum Sparen übrig hat, dem rät Nauhauser dazu, einen Notgroschen aufzubauen. Ideal seien etwa drei Netto-Monatsgehälter für unvorhergesehene Ausgaben – am besten auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto. Das ist allerdings nichts, womit man langfristig Vermögen aufbauen kann, denn die Inflationsrate ist höher.
ETF-Sparplan zum Vermögensaufbau
Für einen langfristigen Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge rät der Finanzexperte zu einen Aktien-ETF-Sparplan, weil man dann von der Wertsteigerung an die Aktienmärkten profitieren könne. Weil man bei Aktienindexfonds keinen Ausgabeaufschlag zahle und nur einen Bruchteil der laufenden Kosten habe, seien sie vergleichsweise günstig.
Vermögenswirksame Leistungen mitnehmen
Wenn der Arbeitgeber als Extrageld vermögenswirksame Leistungen anbietet – umso besser. „Es ist ja geschenktes Geld vom Arbeitgeber und zusätzlich gibt es Förderung, die Arbeitnehmersparzulage“, sagt Nauhauser. Das sei bei Azubis, aber auch in den ersten Berufsjahren interessant. Die Einkommensgrenzen liegen bei 40 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende. Die Förderung sei am höchsten bei einem Fondssparplan. Er rät zu einem Aktienfondssparplan, in den vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage fließen.
Krankenversicherung wählen
Bis zum Berufseinstieg sind Jugendliche normalerweise über ihre Eltern krankenversichert. Eine Ausbildungsvergütung gilt als sozialversicherungspflichtiges Einkommen, daher sind Azubis nicht mehr familienversichert. Mit Ausbildungsbeginn ist jeder Arbeitnehmende automatisch Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Ausbildungsbetrieb meldet seinen Azubi dort an und fragt unter anderem ab, bei welcher Krankenkasse er versichert ist. Die kann jeder selber wählen.
Privathaftpflicht checken
Beim Thema Versicherungen sei es wichtig, erst einmal die höchsten finanziellen Risiken abzusichern, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die private Haftpflichtversicherung zählt für ihn dazu, denn sie kommt für Schäden auf, die man anderen zufügt – sowohl Personen- als auch Sachschäden. Und das könne einen mitunter finanziell ruinieren, etwa wenn man durch eine Unachtsamkeit einen anderen Menschen schwer verletze oder der gar im Rollstuhl lande. Wer eine Ausbildung macht oder studiert, ist in der Regel über die Privathaftpflicht der Eltern abgesichert, sollte das aber auf jeden Fall prüfen. Außerdem sei das ein Anlass zu überlegen, ob es noch bessere Leistungen zu einem günstigeren Tarif gebe.
Berufsunfähigkeitspolice empfehlenswert
Diese Versicherung hält Grieble für sinnvoll, „weil viel Geld im Feuer steht“, wenn man wegen einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben könne und nichts verdiene. Abschließen muss sie der Auszubildende, wenn er sie will, zahlen können sie aber auch die Eltern, weil sie zu den eher teuren Policen gehört. Als Faustregel gilt: Je jünger und gesünder die Person bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger der Tarif. Mittlerweile sei das schon ab dem 10. Lebensjahr möglich. Auch in jungen Jahren gebe es Fälle einer Invalidität. Jung und gesund den Fuß in der Tür zu haben, sei wichtig, sagt Grieble. Auch sollte man darauf achten, dass man gute Nachversicherungsoptionen habe – also die Versicherungssumme auch ohne Gesundheitsprüfung erhöhen könne.
Er rät, sich unabhängig und individuell beraten zu lassen. Die Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) zahlt im Versicherungsfall eine Rente in vereinbarter Höhe.