Die Polizei bittet verdächtige Verkehrsteilnehmer weiterhin zum „Pusten“. (Symbolbild) Foto: imago images/Jochen Tack

An der Praxis von Alkoholkontrollen hat die Corona-Pandemie nicht viel geändert. Bei der Desinfektion der Kontrollgeräte müssen die Polizeibeamten jedoch eines beachten.

Stuttgart - Freitagabend, es geht mit dem Auto vom Besuch in einem Restaurant oder bei Freunden nach Hause. Auf einmal taucht ein Polizist am Straßenrand auf, winkt mit einer rot blinkenden Anhaltekelle, Verkehrskontrolle. Wenn die Beamten den Verdacht haben, dass die fahrende Person Alkohol getrunken hat, bieten die Beamten einen Atemalkoholtest an. Doch wie handhabt die Polizei die Praxis von Alkoholkontrollen in Zeiten von Corona-Abstand und Hygieneregeln?

Zuerst einmal muss sich der Fahrer für eine Atemalkoholtest mit einem sogenannten Alkomat bereit erklären. Erklärt sich der oder die Betroffene damit nicht einverstanden, veranlassen die Beamten die Entnahme einer Blutprobe. Wenn dem umgangssprachlichen „Pusten“ zugestimmt wird, erhält die Person ein in Plastik verpacktes Einwegmundstück, das als Aufsatz für den Alkomat dient.

Desinfektionsmittel ohne Alkoholgehalt

„Die Beamten tragen währenddessen einen Mund-Nasen-Schutz“, sagt eine Sprecherin der Stuttgarter Polizei. Das Mundstück wird dann nach dem Test entsorgt und der Rest des Geräts mit Desinfektionstüchern gesäubert. Dabei verwenden die Beamten extra Desinfektionsmittel ohne Alkohol, „um verfälschte Testergebnisse auszuschließen“, so die Sprecherin. Bis auf diese spezielle Desinfektion und das Einhalten von Abstand zur kontrollierten Person verliefen die Kontrollen routinemäßig, betont die Polizeisprecherin.