Die Messtechnik dieser neuen Blitzer steht in der Kritik. Foto: Thomas Krämer

Die Laserblitzer in Leinfelden-Echterdingen sind andernorts in Verruf geraten. Wie sollten sich Autofahrer jetzt verhalten. Der ADAC gibt auf seiner Internetseite Tipps, allerdings wirft eine Information Fragen auf...

Leinfelden-Echterdingen - Die neuen Laserblitzer in Leinfelden-Echterdingen stehen in anderen Bundesländern im Fokus. Im Saarland hatte – wie von uns berichtet – ein Gericht die Messdaten als unzureichend bewertet, seither sind die Blitzer von Jenoptik, Typ Traffistar S350, dort abgeschaltet. Sowohl die Firma Jenoptik als auch das Land Baden-Württemberg hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass das saarländische Urteil keine Strahlkraft auf andere Bundesländer habe. Allerdings sind die Blitzer auch an anderen Orten in Deutschland ins Blickfeld geraten.

Die Messweise des Blitzers steht im Fokus

Dass die neuen Laserblitzer unter besonderer Beobachtung stehen, hat mit ihrer Messweise zu tun. Es wird nicht mehr der gesamte Blitzvorgang abgespeichert, weil es viel zu viele Rohmessdaten wären. Jenoptik hatte angekündigt, die Blitzer mit einem Update zu bespielen, um diese Lücke zu schließen. Bisher konnte dies aber noch nicht abgeschlossen werden.

Was rät der ADAC als Vertreter unzähliger Autofahrer? Was ist zu tun, wenn man von einem Traffistar S350 erwischt worden ist? In Leinfelden-Echterdingen ist die neue Lasertechnik seit Kurzem an sieben stationären Säulen und schon länger in einem mobilen Blitzerwagen im Einsatz. Auf der ADAC-Internetseite ist unter Rechtsberatung zu lesen: „Wer aktuell ein offenes Bußgeldverfahren hat, sollte anwaltlichen Rat suchen, wie hier vorgegangen werden soll.“ Zwar sei das saarländische Urteil nicht bindend für andere Bundesländer, doch es bleibe abzuwarten, „wie andere Gerichte auf das Urteil reagieren“. Der ADAC schreibt, es seien auch in anderen Bundesländern Verfahren anhängig, zum Beispiel am Landesverfassungsgericht in Baden-Württemberg. Und wenn dem so wäre, könnte das durchaus Strahlkraft haben für Autofahrer, die auf den Fildern geblitzt werden.

Gibt es Gerichtsverfahren in Baden-Württemberg?

Allerdings ist zunächst unklar, welche Verfahren der ADAC meint. Denn beim Landesverfassungsgerichtshof ist dazu auf Nachfrage unserer Zeitung nichts bekannt. Und auch die Firma Jenoptik kennt keinen entsprechenden Vorgang.

Der ADAC nennt auf erneute Nachfrage unserer Zeitung die Aktenzeichen zweier Verfahren am Landesverfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg. Und diese sind am Gericht ebenfalls bekannt. Allerdings handelt es sich bei keinem der beiden Verfahren um den Blitzertyp Traffistar S350, wie eine Sprecherin mitteilt. Der ADAC räumt daraufhin ein: „Bleibt als einzige Erklärung nur, dass sich in den von Ihnen genannten Rechtsberatungstext auf der Website des ADAC eine Ungenauigkeit eingeschlichen hat“, teilt ein Sprecher mit. Der Text werde entsprechend überprüft.

Für die Autofahrer auf den Fildern, die sich vielleicht schon Hoffnungen gemacht haben, bleibt also offensichtlich erst mal alles beim Alten. Das heißt: Wer in Leinfelden-Echterdingen zu schnell unterwegs ist und von einem Traffistar S350 abgelichtet wird, muss zahlen.