Gerhard Wäckerle hat sein Balkonkraftwerk an seine Fassade montiert. Seit Kurzem wirft es ein bisschen mehr Geld ab. Foto: privat

Während manche Betreiber von Balkonkraftwerken bei den Stuttgart Netzen nicht durchzudringen scheinen, hat Gerhard Wäckerle aus Vaihingen eine ganz andere Geschichte zu erzählen.

Gerhard Wäckerle konnte gar nicht glauben, was er da las. Zwei Männer aus Stuttgart-Möhringen fordern unabhängig voneinander eine Vergütung für überschüssigen Strom vom Balkonkraftwerk. Bis dato fühlten sich beide vom Netzbetreiber, den Stuttgart Netzen, blockiert. Bei Gerhard Wäckerle lief das ganz anders. Na gut: Fast ganz anders.

Solaranlage auf Reihenhaus in Stuttgart-Vaihingen

Er lebt in Stuttgart-Vaihingen in einem Reihenhaus. Auf dem Dach hat er seit 2005 Solarmodule. Das Balkonkraftwerk kam im Februar 2023 dazu, erzählt er. Übrigens nicht am Balkon, sondern an der Fassade. Er hatte damals bei der Anmeldung bei Stuttgart Netze angekreuzt, dass er die Vergütung für Überschuss haben möchte. Es handelt sich um aktuell 8,11 Cent die Kilowattstunde wie auch bei Dachanlagen.

Zufälligerweise bekam er wenige Tage, bevor er vom Ärger der beiden Möhringer las, eine E-Mail von Stuttgart Netze. Man entschuldige sich für „die späte Rückmeldung“. Im Anhang die Bestätigung, dass überschüssiger Strom aus seinem Balkonkraftwerk vergütet wird. Wenige Tage später habe er das Geld auf dem Konto gehabt, sagt Wäckerle. „Das lief alles wie gewünscht.“ Die Bemühungen der beiden Balkonkraftwerk-Betreiber aus Möhringen klangen für Wäckerle wie aus einer anderen Welt. Seine Folgerung: eine erhebliche „Diskrepanz“ in der Abwicklung.

Klassischerweise hängen die Steckersolargeräte am Balkon, es gibt aber auch andere Orte wie Fassade, Schuppendach oder Terrasse. Foto: dpa/Stefan Sauer

Wobei man dazu sagen muss, dass Gerhard Wäckerle womöglich einfach früh dran war. Denn im Frühsommer 2024 haben sich durch das Solarpaket I die Regeln für Balkonkraftwerke verändert – so auch bei den Stuttgart Netzen. Das Steckersolargerät sei „für den Eigenverbrauch gedacht – daher entfällt hier die Einspeisevergütung“, heißt es auf der Internetseite. Falls man sie doch wolle, sei das möglich, aber dem beschriebenen Weg nach recht umständlich.

Im Jahr rechnet Wäckerle mit durchschnittlich 20 Euro, die ihm der Netzbetreiber für den Überschuss aus seinem Balkonkraftwerk überweist. Nur weil es so wenig sei, habe er sich in Geduld geübt, sagt er. Denn auch wenn es schlussendlich geklappt hat, so hat es auch anderthalb Jahre gedauert.