Auch der Polizeihubschrauber konnte tempomäßig fast nicht mithalten. Er schafft bis zu 280 Stundenkilometer. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski (Symbolbild/Archiv)

Die Ermittlungen zum Raser, der mit einem Mercedes AMG vor einer Kontrolle flüchtete, laufen noch. Die Polizei weiß noch nicht, wer bei der Verfolgungsfahrt am Steuer saß.

Die Polizei ist noch immer sehr zurückhaltend mit Informationen zum Raser, der ihr in der Nacht zum Samstag mit Geschwindigkeiten von bis zu 300 Stundenkilometern entwischt war. Denn: Man hat den Wagen zurückgelassen aufgefunden, damit lässt sich auch der Halter oder die Halterin ausfindig machen. Wer jedoch bei der gefährlichen Verfolgungsfahrt tatsächlich am Steuer saß, ist damit noch nicht geklärt – den Wagen könnte schließlich auch jemand anderes gefahren haben. „Die Verkehrspolizei ermittelt“, heißt es dazu bislang nur.

Der Mercedes AMG GT 63 S mit Biberacher Kennzeichen (BC) war in der Nacht zum Samstag zunächst aufgefallen, weil er vor eine Polizeikontrollstelle an der Autobahnauffahrt Zuffenhausen abdrehte. Verbotenerweise fuhr er entgegen der Fahrtrichtung zurück auf die Bundesstraße 10. Dann lieferte er sich gut eine Stunde lang eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei, an der bis zu 41 Streifenwagen und ein Polizeihubschrauber beteiligt waren. In Mühlhausen im Täle (Kreis Göppingen) ließ der Fahrer oder die Fahrerin den Wagen zurück und verschwand. Das Auto wurde beschlagnahmt und von der Spurensicherung untersucht.

Fest steht: Der Raser fuhr vermutlich teilweise schneller, als die Polizei fliegen kann. Die Stuttgarter Hubschrauberstaffel hat mit dem Airbus H 145 zwar einen der modernsten Hubschrauber der Welt, aber nicht den schnellsten. Bis zu 280 Stundenkilometer schafft er, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Einsatz. Die Streifenwagen am Boden schafften gut über Tempo 200, kamen aber schließlich nicht mehr hinterher. Aus den Beobachtungen am Boden und von der Luft aus und mit dem Wissen über die möglichen Geschwindigkeiten des Boliden mit 639 PS schätzten die Einsatzkräfte, dass er stellenweise mit Tempo 300 gefahren sein könnte.

Die Polizei weiß noch nicht, welchen Grund die Person am Steuer hatte, vor der Polizei abzuhauen. Aber sie weiß um die Gefahr solcher Rasereien: „Bei solchen Geschwindigkeiten ist es ja dem Zufall überlassen, ob etwas passiert, das kann kein Mensch mehr kontrollieren – höchstens ein professioneller Rennfahrer“, sagt der Polizeisprecher Steffen Grabenstein. Es werde, sobald feststeht, wer am Steuer saß, zu ermitteln sein, ob gegebenenfalls weitere Verstöße des Fahrers vorliegen.

Die rechtliche Beurteilung obliegt am Ende der Staatsanwaltschaft. In Betracht kommen könnte der noch recht junge Raserparagraf 315 d, der seit seiner Einführung im Jahr 2017 schon öfter bei Verfolgungsfahrten mit der Polizei angewendet wurde.