Ein Angeklagter bekommt eine geringere Haftstrafe, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der Grund: Er räumte die Vorwürfe ein – eine Ausnahme in der Serie der Gewalttaten in der Region.
Es ist ein Urteil mit Signalwirkung, das betonte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann mehrfach: Weil ein zur Tatzeit 24-Jähriger sich zum Tatvorwurf geäußert hatte, komme er mit einer wesentlich niedrigeren Haftstrafe davon, als es die Staatsanwaltschaft beantragt hatte: viereinhalb Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haftstrafe wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung beantragt. Namen habe er keine genannt, aber die erhobenen Vorwürfe eingeräumt.
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