Michael Ballweg bei einer Demo: Seit Ende Juni ist er in Untersuchungshaft. Foto: dpa/Sebastian Gollnow (Archiv)

Nach dem Haftprüfungstermin am Montag ist nun eine Entscheidung gefallen. Der Querdenken-Initiator kommt noch nicht auf freien Fuß.

Die Szene um den Gründer der Querdenken-711-Bewegung hatte auf eine andere Nachricht gehofft: Seit Montag setzen sie darauf, dass Michael Ballweg aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Das ist jedoch nicht der Fall: Das Amtsgericht hat nach Informationen unserer Redaktion entschieden, dass er nicht aus der Untersuchungshaft freikommt.

Ballweg sitzt seit Ende Juni in Haft. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche ermittelt. Er soll Schenkungen angenommen haben, die für den von ihm organisierten Protest gegen die Corona-Schutzmaßnahmen gedacht waren. Dieses Geld soll er zum Teil für eigene Zwecke verwendet haben. Bei seiner Festnahme wurden Privat- und Geschäftsräume durchsucht.

Die Anwälte des Stuttgarters, der vor seiner Aktivität als Querdenken-Initiator ein IT-Unternehmen führte, hatten die Haftprüfung beantragt. Sie sehen in dem Verfahren gegen Michael Ballweg eine politische Motivation. Ballweg wird von einem zwölfköpfigen Team von Juristinnen und Juristen betreut und vertreten. Der Verhandlungstermin zur Haftprüfung hatte am Montag mehr als sechs Stunden gedauert. Er fand im Saal des Oberlandesgerichts statt, da dieser direkt bei der Justizvollzugsanstalt Stammheim liegt. Zuständig ist aber das Amtsgericht Stuttgart. Es hatte nach dem Termin eine Woche Zeit für die Entscheidung.