Micheal Ballweg (2. von rechts) mit seinem Anwaltsteam beim Prozessauftakt Foto: Lichtgut/Julian Rettig (Archiv)

Der Prozess gegen den Erfinder der „Querdenken“-Bewegung könnte eine entscheidende Wendung nehmen: Die beteiligten Parteien haben hinter verschlossenen Türen gesprochen. Was kommt dabei heraus?

Der Begriff Mammut-Verfahren ist im Zusammenhang mit der Anklage gegen den „Querdenken“-Erfinder Michael Ballweg etliche Male gefallen. Denn seit Anfang Oktober wird bereits verhandelt, Termine sind für ein Jahr angesetzt. Unter anderem wurde Ballweg versuchter Betrug sowie vollendete und versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen. Aus Sicht der Anklagebehörde ging es dabei um beträchtliche Summen.

Der Prozess läuft seit Anfang Oktober 2024

Das Verfahren könnte nun nach fünfeinhalb Monaten eventuell auf die Zielgerade gehen. Denn in der vergangenen Woche fanden Gespräche der Verfahrensparteien außerhalb der Hauptverhandlung statt, deren Ergebnis am Montag am Landgericht bekannt gegeben werden. Solch ein Austausch ist in langen Verfahren nicht unüblich. Die Beteiligten sprechen darüber, was die Beweisaufnahme bislang erbracht hat. Ein mögliches Ergebnis solcher Gespräche ist eine Verständigung, oft auch Deal genannt – auch eine Verfahrenseinstellung wäre möglich. Das bedeutet, dass das Gericht darlegt, welches Strafmaß es nach bisherigem Stand sieht. Aber die Einstellung setzt auch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft voraus.

Über solche Verständigungen muss öffentlich informiert werden. Das wird im Fall Ballweg mit Spannung erwartet. Die Beweisaufnahme war bislang sehr kleinteilig und gründlich. Aus Sicht der Verteidigung seien noch keine Beweise für ein Fehlverhalten des 50-jährigen IT-Unternehmers aus Stuttgart geliefert worden. Tatsächlich drang bis Montagfrüh auch nichts aus den Gesprächen nach außen. Ballweg ließ lediglich auf der „Querdenken 711“ Homepage verkünden, dass er und seine Verteidiger seine vollständige Rehabilitierung für erlittenes Unrecht zum Ziel hätten. Das Landgericht hat auf der Internetseite veröffentlicht, man weise „aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die bereits festgelegten Termine weiter bestehen, so sie nicht aufgehoben werden. Angesetzt ist das Verfahren bis Anfang Oktober – exakt ein Jahr nach dem Prozessauftakt. Die Beteiligten waren zu Beginn auch schon aufgefordert worden, sich Termine bis Ende des Jahres vorsorglich freizuhalten, falls diese notwendig werden würden. Ballweg hatte wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft gesessen.

Ballweg hatte im Frühjahr 2020 im ersten Corona-Lockdown angefangen, gegen die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu protestieren. Erst mit einer kleinen Schar auf dem Stuttgarter Schlossplatz, dann mit mehreren Tausend auf dem Cannstatter Wasen. Mehrfach kam es rund um die Demos zu Konflikten mit der Stadt als Versammlungsbehörde, wenn es um Auflagen, insbesondere um solche des Infektionsschutzes ging.