Ursula Keck ist froh, dass die Ermittlungen beendet sind. Foto: Simon Granville

Die Ermittlungen gegen die frühere Oberbürgermeisterin von Kornwestheim sind nun ganz offiziell eingestellt. Eine Erklärung liefert die Staatsanwaltschaft aber nicht – und verweist auf Persönlichkeitsrechte.

Die Ermittlungen wegen Untreue gegen Ursula Keck wurden eingestellt. Das kommunizierten deren Anwälte am Samstagmorgen per Pressemitteilung. Jetzt hat auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Ende des Verfahrens bestätigt. Informationen, warum die Ermittlungen eingestellt wurden, liefert die Anklagebehörde jedoch nicht.

Trotz mehrfacher Nachfrage wollte die Staatsanwaltschaft die Erkenntnisse der Ermittlungen nicht erläutern. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärt das mit den Persönlichkeitsrechten Kecks und verweist auf die Pressemitteilung der Verteidigung, in der die Gründe aufgelistet seien. Sie sei glücklich, dass die rufschädigenden Unterstellungen widerlegt wurden und das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt wurde. „Alle gegen mich erhobenen Vorwürfe waren und sind falsch.“ Darüber hinaus wolle sie sich jedoch nicht äußern, so Kecks Anwalt Alexander Knecht.

OB Nico Lauxmann äußert sich

Derweil scheint man im Kornwestheimer Rathaus aufzuatmen. „Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Ermittlungsbehörden und der Justiz für die gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts, der für uns als Stadtverwaltung damit abgeschlossen ist“, sagt Oberbürgermeister Nico Lauxmann am Dienstagvormittag. Die Ermittlungen beschäftigten auch den Nachfolger Kecks. Immer wieder sei er darauf angesprochen worden – das habe nun ein Ende.

Ursula Keck stand von September 2023 bis zuletzt im Verdacht, sich der Untreue schuldig gemacht zu haben. Die Vorwürfe: Auf das Drängen Kecks hin habe die Stadt Anzeigen im Wert von rund 15 000 Euro in zwei Zeitungen zu Ehren der scheidenden Oberbürgermeisterin bezahlt. Darüber hinaus habe die Kommune für die Mitarbeiter am 3. August ein Fest veranstaltet, dem Geburtstag Kecks. Auch dafür sei die Stadt finanziell aufgekommen.

Erklärung der Anwälte

Schon vor den Ermittlungen schätzten Beobachter den Sachverhalt als moralisch fragwürdig ein. Juristische Konsequenzen schienen von Beginn an unwahrscheinlich. Laut Informationen von Kecks Anwälten hat dann auch die Staatsanwaltschaft in über einem Jahr Ermittlungszeit keine strafbaren Handlungen feststellen können.

Keck habe, so die Pressemitteilung ihrer Anwälte, das Recht gehabt, überplanmäßige Ausgaben wie die Zeitungsanzeigen zu genehmigen. Dass dabei der Gemeinderat als Kontrollorgan nicht eingeschaltet worden sei, hätten die Ermittler nicht beanstandet. Das Schalten von Anzeigen sei als Öffentlichkeitsarbeit einzustufen.

Auch was das Grillfest anbelangt, habe Keck sich juristisch nichts zuschulden kommen lassen. Die Feier habe ausschließlich dienstlichen Charakter gehabt, Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit würden nicht bestehen.