Gesundheitsminister Manfred Lucha Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Künftig gelten in Baden-Württemberg verschärfte Regeln für Entschädigungen bei coronabedingten Verdienstausfällen. Die Hintergründe.

Das Gesundheitsministerium hat die Regeln für Entschädigungen bei coronabedingten Verdienstausfällen verschärft. Künftig erhalten nur noch Menschen eine Entschädigung, die drei Corona-Impfungen oder zwei Impfungen plus eine Infektion nachweisen können. Hintergrund sei die Empfehlung der Ständigen Impfkommission für eine dritte Impfung, teilte das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitag mit. Bisher reichten zwei Impfungen aus.

Wer aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation muss und dadurch einen Verdienstausfall hat, erhält in der Regel eine Entschädigung. Diese wird vom Arbeitgeber beim Staat beantragt. Selbstständige stellen ihren Antrag selbst.

Bislang rund 343.000 Anträge auf Entschädigung

„Wer auf Kosten der Allgemeinheit eine Entschädigung aus Steuergeldern möchte, der sollte ebenfalls seinen – kleinen – Teil zur Solidarität beitragen und sich impfen lassen“, begründete Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) die neue Regelung. Ausnahmen bestehen weiterhin für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Im Südwesten wurden bislang rund 343.000 Anträge auf Entschädigung eines Verdienstausfalls wegen Quarantäne gestellt sowie rund 258 Millionen Euro ausgezahlt.